Regulierung der Gebäudeversicherung nach einem Brand
In Deutschland herrscht noch immer die Mentalität vor, dass die eigenen vier Wände als Absicherung gegen die drohende Altersarmut sowie die zur Wahrung der individuellen Freiheit anzusehen ist. Gern wird dabei jedoch der Umstand vergessen, dass Besitz auch immer ein Risiko mit sich bringt. Sollten beispielsweise die eigenen vier Wände durch ein Feuer vollständig oder zu großen Teilen abbrennen, so ist guter Rat nicht selten sehr teuer. Gut beraten ist derjenige Hausbesitzer, der zuvor eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat. Es kommt jedoch ebenfalls nicht selten vor, dass es mit der Gebäudeversicherung nach einem Feuer Probleme gibt. Nahezu jede Versicherungsgesellschaft überprüft den Schadensfall bei einem Feuer sehr genau und in der gängigen Praxis werden Ersatzleistungen durch die Versicherung entweder verzögert oder sogar vollständig verweigert. Die wenigsten Menschen wissen in diesem Fall sehr genau, welche Rechte ihnen zustehen oder welche Pflichten sie im Vorfeld zu erfüllen hatten bzw. was genau durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert ist.
Ein Feuer in einem Gebäude zieht zumeist erhebliche Schäden und Konsequenzen nach sich. Gut, wenn man versichert ist. Doch was ist, wenn die Gebäudeversicherung die Regulierung der Schäden verweigert oder verzögert? Wir kennen diese Fälle nur zu gut. Wenden Sie sich an uns! Wir helfen weiter. Symbolfoto: Von Sergey Toronto /shutterstock.com
Was genau wird durch die Gebäudeversicherung abgesichert?
Eine Gebäudeversicherung haftet für sämtliche Schäden, die am Haus sowie dem festen Inventar des Hauses infolge eines Brandes entstehen. Die Definition des festen Inventars bezieht sich dabei auf
fest installierte Heizungsanlagen
fest verlegte Böden oder Sanitäranlagen
Für Schäden, die am sogenannten losen Inventar entstanden sind, ist eine andere Versicherung zuständig. Die sogenannte Hausratversicherung deckt diese Schäden ab. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, eine sogenannte verbundene Gebäudeversic[…]