Der Grundstückskaufvertrag beim Notar – Was muss man beachten?Für einen Vertrag zu einem Grundstückkauf werden beide Interessenten, Verkäufer und Käufer, im Idealfall notariell beraten. Dies stellt sicher, dass beide Seiten die vertraglichen Konsequenzen Ihres zum Ausdruck gebrachten Willens kennen und verstehen. Zu unseren Aufgaben gehört, die Lastenfreiheit eines zum Kauf kommenden Grundstücks sicherzustellen. Dies kann sowohl im Interesse des Verkäufers als auch des Käufers erfolgen. Ein weiterer Aspekt ist die benötigten Genehmigungen zuständiger Behörden zu erlangen: Diese sind notwendig, um im Grundbuch die Umschreibung des Eigentümers vornehmen zu können. Wir beraten zu jeder weiteren Frage, die im Rahmen eines Eigentumswechsels von Grundstücken auftauchen.
Wichtige Inhalte im Vertrag zum GrundstückkaufEin Verkäufer hat berechtigtes Interesse, alsbald und sicher den vereinbarten Kaufpreis vom Käufer zu erhalten. Dieser wiederum will möglichst bald Eigentümer bzw. Besitzer werden. Doch letztlich zu seinem Schutz wird der Kauf erst nach Klärung relevanter behördlicher Sachverhalte möglich:Genehmigungen zur SanierungVerzicht auf mögliche VorverkaufsrechteEinverständnis gemäß Grundstücksverkehrsgesetz bzw. -ordnungBeide Vertragsparteien sind gut beraten, sich hier professionell vertreten und informieren zu lassen.Ein weiterer Aspekt, der geklärt werden sollte ist die sogenannten Lastenfreiheit eines zum Kaufe stehenden Grundstücks. Typische Formen einer solchen eventuellen Last sind Grundschulden, laufende Hypotheken oder vertraglich zugesicherte Wohnrechte.
Sicherer Grundstückkauf durch sicheren Vertrag
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Bamberg – Az.: 4 U 114/17 – Beschluss vom 06.11.2017 1. Der Senat beabsichtigt nach wie vor, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 05.05.2017, Az. 23 O 500/16, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine […]