Wissenswertes zur Mietaufhebungsvereinbarung
Jedes Mietverhältnis zwischen einem Mieter und einem Vermieter beruht auf einem Mietvertrag, der in der Regel auf unbefristeter Basis abgeschlossen wird. Dies bedeutet, dass es für den Mietvertrag an sich kein fest definiertes Ende gibt und dass dementsprechend sowohl der Vermieter als auch der Mieter das Mietvertragsverhältnis lediglich durch eine Kündigung beenden können. Diese Kündigung ist an eine Frist gebunden, an welche sich beide Parteien zwingend halten müssen. Es gibt jedoch durchaus auch die Möglichkeit, mittels Aufhebungsvertrag im Mietrecht das Mietverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Mieter unbefristet zu beenden. Hierbei gibt es jedoch einige wichtige Aspekte und Kriterien, die für einen rechtsgültigen Aufhebungsvertrag im Mietrecht beachtet werden müssen.
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Was ist das für ein Vertrag?
Für gewöhnlich ist der Aufhebungsvertrag eher aus dem Bereich des Arbeitsrechtes bekannt, in welchem ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer einvernehmlich fristlos beendet wird. Auf das Mietrecht kann ein derartiger Aufhebungsvertrag jedoch auch angewandt werden, wobei die Grundkriterien für die rechtliche Gültigkeit ebenfalls gleichlautend sind.
Wurde eine derartige Einwilligung erzielt, so wird das Mietverhältnis ohne die Bindung einer entsprechenden Kündigungsfrist beendet. Hierfür kann ein gewisses Datum angesetzt werden, welches im Vertrag vereinbart wurde. Es ist jedoch auch möglich, die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses mittels Aufhebungsvertrag zu erreichen. Der Aufhebungsvertrag im Mietrecht kann sowohl für privat genutzte Wohnräumlichkeiten als auch für gewerbliche Immobilien zur Anwendung gebracht werden. Damit der Vertrag Gültigkeit besitzt ist es zwingend erforderlich, dass die Schriftform gewählt wird. Die Unterschrift beider Vertr[…]