Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verbot der privaten Handynutzung während der Arbeitszeit – Mitbestimmungsrecht Betriebsrat

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

ArbG München, Az.: 9 BVGa 52/15, Beschluss vom 18.11.2015

1. Der Beteiligten zu 2) wird untersagt, die Nutzung privater Mobiltelefone zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit zu verbieten, solange nicht der Antragsteller dem zugestimmt hat oder die Einigungsstelle die Zustimmung zwischen den Beteiligten ersetzt hat.

2. Der Beteiligten zu 2) wird untersagt, die Mitarbeiter anzuweisen, jegliche Nutzung der Mobiltelefone während der Arbeitszeit im Voraus durch die jeweilige Führungskraft genehmigen zu lassen, solange nicht der Antragsteller dem zugestimmt hat oder die Einigungsstelle die Zustimmung zwischen den Beteiligten ersetzt hat.

3. Der Beteiligten zu 2) wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Nr. 1 oder Nr. 2 ein Ordnungsgeld bis zu € 10.000,00 angedroht.
Gründe
A.

Symbolfoto: Von Rido /Shutterstock.com

Der Antragsteller ist der bei der Beteiligten zu 2) gebildete Betriebsrat, der aus 11 Mitgliedern besteht. Die Beteiligte zu 2) entwickelt und produziert Fertigungsteile für die Luft- und Raumfahrtindustrie und beschäftigt am Münchner Standort ca. 500 Mitarbeiter.

Ohne dass vorher eine Zustimmung des Antragstellers erteilt wurde oder eine Einigungsstelle stattfand, erteilte die Beteiligte zu 2) per E-Mail vom 21.10.2015 an alle Beschäftigten folgenden Weisung:

 

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie bereits auf der Betriebsversammlung angekündigt, möchten wir Sie informieren, dass die Benutzung privater Mobiltelefone zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit ab sofort verboten wird.

Jegliche Nutzung der Mobiltelefone während der Arbeitszeit – sowohl dienstlich als auch privat – ist im Voraus durch die jeweilige Führungskraft zu genehmigen.

Bei Zuwiderhandlung verstößt der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin gegen die Hauptleistungspflicht des Arbeitsvertrages.

Auslöser des Verbotes ist, dass leider wiederholt KollegInnen angetroffen wurden, die während der Arbeitszeit mit ihren Mobiltelefonen mit eindeutig privater Nutzung beschäftigt waren.

Bitte geben Sie diese Information auch an alle Mitarbeiter ohne eMail weiter!

Mit freundlichen Grüßen

Die Beteiligte zu 2) hatte bereits im August 2015 gegenüber dem Antrag[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv