Seit dem 19.10.2017 ist nun auch ein ganz neuer Verstoß im Bußgeldkatalog enthalten: Die Verhüllung vom Gesicht während der Fahrt. Somit ist das Autofahren mit Masken, Burka oder Nikab ab sofort verboten und wird mit einem Bußgeld von 60 Euro bestraft.Mit der Aufnahme dieses neuen Verstoßes soll eine Identifizierung des Fahrers jederzeit sichergestellt werden. Ist dieser beispielsweise auf dem Blitzerfoto einer Geschwindigkeitsmessung nicht eindeutig erkennbar, kann dies dazu führen, dass die Messung ungültig ist und Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog umgangen werden können. Von dieser Regelung weiterhin ausgenommen sind selbstverständlich Motorradfahrer. Hier gilt nach wie vor die Helmpflicht.[ninja_tables id=“10004″]
P = Punkte im Verkehrszentralregister | M = Monate Fahrverbot
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