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Rechtsanwälte Kotz GbR

Motorschaden – Anspruch auf Kulanzleistung nach Widerruf der Leistungszusage durch Kfz-Hersteller

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LG Frankfurt, Az.: 2/27 O 308/15, Urteil vom 01.07.2016

Die Klage gegen die Beklagte zu 1 wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1 vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Symbolfoto: Von Torychemistry /Shutterstock.com

Die Parteien streiten um einen Schadensersatzanspruch aufgrund eines Motorschadens. Der Kläger hatte am 10.02.2015 einen PKW …, Fahrgestell-Nr. … von … gekauft. Nachdem das Auto des Klägers liegen blieb, wurde dieses am 20.03.2015 zur Beklagten zu 1 eingeschleppt mit dem Auftrag zu überprüfen, wieso der Motor nicht gestartet werden konnte und ob im Rahmen der Kulanz ein etwaiger Schaden übernommen wird. Eine entsprechende Untersuchung des Fahrzeugs fand statt. Hinsichtlich einer etwaigen Übernahme eines Teils der Kosten für die Reparatur des Motors hat die Beklagte dem Kläger eine E-Mail am 25.03.2015 geschickt, auf deren Inhalt durch Bezugnahme auf Bl. 7 d.A. verwiesen wird. Die Beklagte zu 1) wandte sich im März an die Beklagte zu 2. als Herstellerin, um im vorliegenden Fall für die Instandsetzungskosten der „verschlissenen Pleuellager“ wegen einer Kostenübernahme anzufragen.

Der Kläger behauptet, dass durch die Beklagte zu 1 ohne Vorbehalt die kulanzweise Übernahme der Instandsetzungskosten durch die … zugesichert worden sei. Weiter ist er der Ansicht, dass ihm gegenüber der Beklagten zu 1 ein Anspruch auf Durchführung einer Reparatur mit einem Kulanzanteil von 80 %, ausgenommen Flüssigkeit und Betriebsmittel, in Höhe von 5.069,63 € zustehe. Der Kläger ist weiter der Ansicht, dass die E-Mail vom 25.03.2015 eine selbstständige Garantiezusage enthalten habe und die Beklagte zu 1 insoweit den Auftrag zugesagt habe.

Der Kläger bestreitet mit Nichtwissen, dass bei der … die Pleuelfüße vom 1. und 4. Zylinder ausgetauscht worden seien. Zudem behauptet er, dass die vertauschten Pleuelfüße nicht zu dem Motorschaden geführt […]


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