Was Sie zum Elterngeld wissen solltenWenn ein Kind das Licht der Welt erblickt, so verändert sich für die Eltern sehr vieles. In der Regel beziehen sich diese Änderungen in erster Linie auf die wirtschaftliche Situation, da mit einem Neugeborenen die einfache Rückkehr in den normalen Berufsalltag in der ersten Zeit nur schwerlich möglich ist. Durch die intensive Betreuung ist es fast an der Grenze zur Unmöglichkeit, für die Neugeborenen einen Betreuungsplatz zu finden. Die fast schon logische Folge ist ein Verdienstausfall für die Eltern, welcher jedoch ein Stück weit durch das Elterngeld kompensiert werden kann. Die Eltern stehen jedoch vor der Wahl, ob sie lieber das Elterngeld oder doch eher das Elterngeld Plus wählen möchten. Symbolfoto: org. Flamingo Images /Shutterstock.comWas ist das Elterngeld überhaupt?Sowohl Väter als auch Mütter haben in Deutschland ein Recht auf das Elterngeld, sofern sie das Kind selbst ab dem Zeitpunkt der Geburt betreuen. Als Voraussetzung für das Elterngeld gilt allerdings der Umstand, dass das Kind in dem Haushalt der Eltern leben muss. Das Elterngeld steht den Eltern[…]
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de OLG Frankfurt – Az.: 20 W 86/11 – Beschluss vom 16.02.2011 Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Beschwerdewert: 3.000,– EUR. Gründe Der Verfahrensbevollmächtigte hat mit Schriftsatz vom 28.01.2010 (gemeint wohl: 2011) eine Ausfertigung seiner notariellen Urkunde vom …2010, UR.-Nr. …/2010, zum bezeichneten Grundbuch eingereicht und im Namen der Beteiligten die Eigentumsumschreibung im […]