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Verkehrsunfall: Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?

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Ab wann spricht man von einem wirtschaftlichen KFZ-Totalschaden?
Wenn sich ein Unfall ereignet und überdies auch einem Unfallbeteiligten die alleinige Schuld trifft, dann kann dies weitreichende Folgen nach sich ziehen. Je nach Schwere des Unfallereignisses ist es durchaus denkbar, dass bei einem Fahrzeug ein sogenannter wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Obwohl den meisten Autobesitzern der Begriff wirtschaftlicher Totalschaden bekannt ist wissen letztlich doch die wenigsten Fahrzeugbesitzer, welche tiefergehende Bedeutung der wirtschaftliche Totalschaden hat und welche Rechte damit einhergehen. Ein sehr gutes Beispiel hierfür ist die sogenannte 130-Prozent-Regelung.
Was bedeutet wirtschaftlicher Totalschaden eigentlich genau?
Generell liegt ein wirtschaftlicher KFZ-Totalschaden dann vor, wenn die Reparaturkosten höher veranschlagt sind als der Wiederbeschaffungsaufwand. Symbolfoto: Von Tom Wang /Shutterstock.com

Im Zusammenhang mit einem Fahrzeugschaden durch einen Unfall wird immer dann der Begriff wirtschaftlicher Totalschaden verwendet, wenn die Versicherung eine Wirtschaftlichkeit der Fahrzeugreparatur nicht sieht. Diese Sichtweise begründet sich dann zumeist auf der Basis einer Gutachtereinschätzung. Im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens wird dem Geschädigten eben nicht die Reparatur ersetzt, sondern lediglich der Wiederbeschaffungswert von dem Fahrzeug abzüglich des zuvor ermittelten Fahrzeugrestwerts. Um den wirtschaftlichen Totalschaden zu ermitteln erfolgt eine simple Rechnung. Beträgt der Wiederbeschaffungswert des verunfallten Fahrzeugs beispielsweise 6.000 Euro und die Reparatur würde 8.000 Euro kosten, so ist ein wirtschaftlicher Totalschaden gegeben. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Nun ist noch der Restwert des Fahrzeugs von Interesse, da die Versicherung eben diesen Betrag in Abzug bringt. Beträgt der Restwert beispielsweise 1.000 Euro, so würde der Unfallgeschädigte von der Versicherung einen Betrag von 5.000 Euro erhalten.
Was hat es mit dem Wiederbeschaffungswert auf sich?
Im Grund genommen gibt es bei einem Verkehrsunfall keinen Begriff, der so oft missverstanden wird wie der Wiederbeschaffungswert d[…]


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