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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ermittlungsverfahren: Befristung der vorläufigen Sicherstellung von Dokumenten durch das Gericht

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LG Saarbrücken, Az.: 2 Qs 26/16, Beschluss vom 20.09.2016

1. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wird der Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 21. Juni 2016 (7 Gs 1876/16) dahin abgeändert, dass die Befristung der vorläufigen Sicherstellung zur Durchsicht entfällt.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse.
Gründe
I.

Symbolfoto: Von Von Andrey_Popov /Shutterstock.com

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken führt gegen die Beschuldigten K. und T. ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB). Den Beschuldigten, die Geschäftsführer der A. bzw. der mit dieser am 25.08.2014 verschmolzenen W. waren, wird vorgeworfen, in der Zeit zwischen März 2010 bis August 2013 den Zeugen J. angestellt und die fälligen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung nicht abgeführt zu haben. Die aufgrund der Gehaltszahlungen erfolgte Berechnung führte für die Monate August 2011 bis August 2013 zu vorenthaltenen Sozialversicherungsbeträgen in Höhe von insgesamt 28.180,06 €. Für den Zeitraum März 2010 bis August 2011 konnte eine Berechnung bislang nicht durchgeführt werden.

Daneben wird den Beschuldigten K. und T. vorgeworfen, sich wegen Bankrotts (§ 283 StGB) strafbar gemacht zu haben, indem sie die angefallenen Löhne und Lohnnebenkosten des Zeugen J. nicht nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung bilanziert sowie durch die Verlegung des Firmensitzes in die Räumlichkeiten eines Büroservices und die Einsetzung eines Scheingeschäftsführers die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft verschleiert haben. Überdies hätten es die Beschuldigten K. und T. vorsätzlich unterlassen, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der A. bzw. W. zu stellen, obwohl die Gesellschaften zahlungsunfähig gewesen seien. Gegen den Beschuldigten L., der im Jahr 2005 director der W. war, ermittelt die Staatsanwaltschaft ebenfalls wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das Amtsgericht Saarbrücken die Durchsuchung der P. Steuerberatungsgesellschaft […] an. Im Rahmen der Durchs[…]


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