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Rechtsanwälte Kotz GbR

WEG – Erstattung der Kosten für Fensteraustausch durch Sondereigentümer

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AG Offenbach, Urteil vom 16.11.2015

1. Die auf der Wohnungseigentümerversammlung vom 23.04.2013 zu den Tagesordnungspunkten 6,7 und 8 gefassten Beschlüsse werden für ungültig erklärt.

2. Die Beklagten werden verurteilt dem Austausch der Holzfenster in den Wohnungen Nr. 25 und Nr. 36 gegen Kunststofffenster mit Isolierverglasung gemäß Angebot der Firma Euro-Fenster vom 26.04.2012 zu den Positionen 10 -15 (Wohnung Nr. 25) und zu den Positionen 63-66 durch die Gemeinschaft auf deren Kosten zuzustimmen.

3. Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens.

4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

5. Der Streitwert wird auf € 9426,40 festgesetzt.
Tatbestand
Symbolfoto: Von Yuriy Golub / Shutterstock.com

Die Klägerin und die Beklagten bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft pp., wobei die Miteigentumsanteile der Klägerin mit den Wohnungen Nr. 36 und 25 verbunden sind. Die Wohnung Nr. 25 befindet sich im 8.Stockwerk, die Wohnung Nr. 25 im 7.Stockwerk. Das Gebäude wurde im Jahr 1968 errichtet und im Jahr 1983 in Eigentumswohnungen umgewandelt, die Fenster der Wohnungen befanden sich dabei noch im Originalzustand des Einbaus. Zum Zeitpunkt der Umwandlung gab es offensichtlich bereits bei einigen Fenstern Sanierungsbedarf. In einer Eigentümerversammlung im Jahr 1984 haben sich die Eigentümer darauf verständigt, dass die Instandhaltungsmaßnahmen für die Fenster und Balkontüren immer zu Lasten des jeweiligen Eigentümers gehen sollten. Daran haben sich die Eigentümer auch gehalten und so nach und nach die Fenster und Türen in fast allen Wohnungen komplett bzw. teilweise ausgetauscht, jeweils auf eigene Kosten. Die letzten Arbeiten im Rahmen des Fensteraustauschs erfolgten in den Jahren 2007, 2008 und 2011. In fünf Wohnungen, darunter auch den beiden von der Klägerin wurde kein Fensteraustausch vorgenommen. Die Klägerin verlangt nunmehr aber den Austausch der Fenster in ihrer Wohnung zu Lasten der Gemeinschaft. Dies wurde durch die Eigentümer auf der Versammlung vom 23.04.2013 zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt. Gleichzeitig beschlossen die Eigentümer mehrheitlich[…]


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