LG Hamm, Az.: III-5 RBs 34/15, Beschluss vom 24.11.2015
Die Rechtsbeschwerde wird zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen und dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung des mitentscheidenden Einzelrichters).
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Essen zurückverwiesen.
Gründe
I.
Das Amtsgericht Essen hat gegen den Betroffenen mit Urteil vom 26. November 2014 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Geldbuße in Höhe von 120,- € verhängt.
In der Sache hat das Amtsgericht folgende Feststellungen getroffen:
„Der Betroffene führte am 31.05.2014 gegen 11.40 Uhr den Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen … von der Bundesautobahn (BAB) 52 kommend auf der Norbertstr. in Essen in Fahrtrichtung Essen-Haarzopf, und zwar in Fahrtrichtung gesehen auf der linken äußeren Fahrspur. Diese Stelle befindet sich im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldbehörde der Stadt Essen innerhalb der geschlossenen „Ortschaft Essen“. In Höhe des bei der dortigen Laterne Nr. 28 befindlichen Fußwegs wurde durch die Polizeibeamten T und M eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Senor-Messsystem ES 3.0 der eso GmbH durchgeführt, welches durch den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen bis zum 31.05.2015 gültig geeicht war. Die damit durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab zum angegebenen Zeitpunkt eine von dem Betroffenen gefahrene Geschwindigkeit von 79 km/h. Abzüglich einer Toleranz von 3 km/h ist bei dem Betroffenen daher eine Geschwindigkeit von 76 km/h festgestellt worden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug dort zu diesem Zeitpunkt 50 km/h. Der Betroffene hätte dies erkennen können und müssen und hätte seine Geschwindigkeit daran ausrichten können und müssen.“
Die Feststellung, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer geschlossenen Ortschaft erfolgt sei, hat das Amtsgericht auf der Grundlage getroffen[…]