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Verkehrsunfall zwischen Linienbus und entgegenkommenden Motorrad

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LG Potsdam, Az.: 6 O 148/14, Urteil vom 21.12.2015

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 100.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 06.05.2014 zu zahlen.

2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere EUR 4.903,59 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 06.05.2014 zu zahlen.

3. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche nach dem 01.06.2014 entstehenden materiellen Schäden aus dem Unfall vom 19.05.2012 auf der …straße (…brücke) in B. unter Berücksichtigung eines Mitverursachungsanteils von 20 % zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind oder übergehen.

4. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin die aus dem Unfall vom 19.05.2012 auf der …straße (…brücke) in B. resultierenden zukünftigen immateriellen Schäden unter Berücksichtigung eines Mitverursachungsanteils von 20 % zu ersetzen.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 15 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 85 % zu tragen.

7. Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten zum Ersatz materieller und immaterieller Schäden der Klägerin aus einem Verkehrsunfall vom 19.05.2012. Die Klägerin berücksichtigt bei ihren Anträgen eine Mithaftungsquote von 20%.

Symbolfoto: Von Sibusky /Shutterstock.com

Am 19.5.2012 befuhr die Klägerin gegen 14.00 Uhr mit ihrem Motorrad Honda NC700X mit dem amtlichen Kennzeichen … als Mitglied e[…]


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