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Verkehrsunfallflucht – Entziehung der Fahrerlaubnis ab Nettoschaden von 1300 Euro

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LG Mühlhausen, Az.: 3 Qs 212/15, Beschluss vom 28.12.2015

Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Gründe
Am 12.08.2015 gegen 11:20 Uhr befuhr der Beschwerdeführer mit einem PKW den Parkplatz des Norma-Marktes in der Kachstedter Str. in Artern. Bei Versuch, einzuparken, stieß er gegen die vordere linke Ecke des abgestellten Pkw des Zeugen H. Ausweislich des Gutachtens der Dekra vom 21.08.2015 beträgt der Schaden 1.311,85 €, bei Ausführung der Reparatur in einer Werkstatt fallen zuzüglich 249,25 € an Mehrwertsteuer an.

Symbolfoto: Von StunningArt /Shutterstock.com

Der Beschwerdeführer bemerkte den Anstoß. Er setzte zurück auf einen anderen Parkplatz, stieg aus und besah zusammen mit seiner Frau den Schaden. Sodann stiegen beide wieder in ihr Fahrzeug. Es kam zu einem kurzen Gespräch mit einem anderen, nicht ermittelten Fahrzeugführer, der den Beschwerdeführer darauf hinwies, dass er nun warten müsse. Tatsächlich wartete der Beschwerdeführer aber nur ca. 5 Minuten, dann fuhr er, ohne weitere Maßnahmen zu ergreifen, davon.

Das gesamte Geschehen wurde durch den Zeugen L. beobachtet, der sich auch wesentliche Teile des amtlichen Kennzeichens merkte. Als der Geschädigte etwa 10 Minuten später aus dem Markt kam, übergab ihm der Zeuge L. einen Zettel mit den wesentlichen Angaben. Aufgrund dieser Angaben konnte die Polizei den Beschwerdeführer als Fahrzeughalter ermitteln und versuchte, diesen an seiner Wohnanschrift anzutreffen. Dies gelang jedoch nicht. Daraufhin erkundigten sich die Beamten in der Nachbarschaft, um weitere Angaben zum Aufenthalt zu erlangen. Es wurde auch der Garten des Beschwerdeführers angefahren.

Nachdem die Aufsuche des Beschwerdeführers am Tattag erfolglos geblieben war, erschienen die Beamten auch am Folgetag am Grundstück des Beschwerdeführers, ohne diesen anzutreffen; auch hierbei wurden Personen aus der Nachbarschaft befragt.

Am Vormittag des 14.08.2015 erschien der Beschuldigte dann bei der Polizei. Er räumte den Unfall ein. Er gab an, er habe mit seiner Frau „eine Weile“ gewartet, es sei aber niemand gekommen. Daher habe er sich entschieden, davon zu fahren. Aus heutiger Sicht sei es ein großer Fehler gewesen, dort von der Unfall[…]


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