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Verkehrsunfall – Bemessung des Schmerzensgeldes bei HWS-Syndrom

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LG Osnabrück, Az.: 12 O 1420/12 (165), Urteil vom 29.12.2015

1.) Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.640,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.03.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.) Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.) Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

4.) Der Streitwert wird festgesetzt auf bis zu 140.000,00 €.
Tatbestand
Die Klägerin verlangt materiellen und immateriellen Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 22.10.2009.

Symbolfoto: Von Robert Kneschke /Shutterstock.com

Am 22.10.2009 befuhr die Klägerin gegen 16.50 Uhr die L 62 aus Richtung Küstenkanal kommend in Richtung Aschendorf. Zur gleichen Zeit befuhr der Beklagte zu 1.) mit dem Pkw des Beklagten zu 2.) die L 62 aus der entgegengesetzten Richtung kommend. Als der Beklagte zu 1. in Höhe der Gutshofstraße beabsichtigte, nach links in diese einzubiegen, übersah er das Fahrzeug der Klägerin und fuhr diesem direkt in die linke Seite.

Bei dem Unfall wurden beide Pkw stark beschädigt. Die Klägerin erlitt Verletzungen, deren Umfang zwischen den Parteien streitig ist. Sie wurde zur ambulanten Behandlung zunächst in das … Krankenhaus in Papenburg verbracht, wo folgende Diagnose gestellt wurde: „HWS-Distorsion, multiple Prellungen an linker Schulter, Wirbelsäule, Becken und rechtem Vorfuß“.

Die Klägerin behauptet, sie habe bei dem Verkehrsunfall ein HWS-Beschleunigungstrauma erlitten sowie starke Prellungen im Becken, Rumpf- und Brustbereich (Gurtmarker) sowie im Rücken und der linken Schulter. Am rechten Fuß habe sie unfallbedingt eine starke Quetschung erlitten. Infolge einer unfallbedingten Schwindelattacke am 1.3.2010 habe sie sich eine unverschobene subkapitale Oberarmfraktur links zugezogen. Die Klägerin behauptet weiter, sie habe aufgrund des Verkehrsunfalls einen akuten Hörverlust mit einer mittel- bis hochgradigen cochleären Schwerhörigkeit rechts im gesamten Frequenzbereich und eine mittelgradige cochleäre Schwerhörigkeit links im gesamten Frequenzbereich nebst Schwindel und Übelkeit erlitten. Es[…]


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