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Waschstraße – Fahrzeugbeschädigung – Haftung des Waschstraßenbetreibers

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AG Hamburg-Blankenese, Az.: 531 C 133/17, Urteil vom 10.07.2019

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.062,61 € (dreitausendzweiundsechzig 61/100 EURO) zuzüglich Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB hierauf seit 27.06.2017 zu bezahlen, sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 347,60 € (netto).

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 3 %, die Beklagte 97 %.

4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Symbolfoto: LiviuPaz/Bigstock

Der vorsteuerabzugsberechtigte Kläger macht Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte als Betreiberin einer Waschanlage wegen Beschädigung seines Fahrzeuges am 04.02.2017 geltend.

Nach dem Waschvorgang vom 04.02.2017 wurden am klägerischen Fahrzeug die im Gutachten vom 12.04.2017 (Anlage K 1, Blatt 5 f. d. A.) des Ingenieurbüros W auf den Bildern 1 bis 11 (Blatt 15 f. d. A.) aufgeführten Mängel festgestellt.

Die Netto-Reparaturkosten bezifferte der Gutachter auf 2.561,94 € (nicht wie in der Klage 2.562,94).

Der Sachverständige rechnete am 12.04.2017 für seine Arbeiten netto 480,67 € = brutto 572,00 € ab (Anlage K 2, Blatt 21 d. A.).

Die späteren Klägervertreter waren vorprozessual bereits für den Kläger gegenüber der E- Versicherung der Beklagten tätig (Anlage K 3 vom 06.03.2017, Blatt 22 d. A.).

Zum Nachweis seiner Eigentümerstellung hat der Kläger die Auftragsbestätigung vom 07.07.2011 (Anlage K 4, Blatt 54 d. A.) sowie eine Kopie der Kfz-Versicherung in der ausdrücklich kein „Leasing“ vermerkt ist sowie einen Kontoauszug über die vollständige Bezahlung des Kaufpreises vorgelegt (Anlagenkonvolut K 6, Blatt 74 bis 79 d. A.).

Der vom Kläger gefahrene Mercedes hat das amtliche Kennzeichen: HH-….

Dem Kläger war die automatische Waschstraße der Beklagten bekannt.

Der PKW Mercedes kam während des Waschvorganges nach rechts aus der Spur, wodurch die im Gutachten festgehaltenen Schäden entstanden seien.

Der Kläger behauptet, ein Mitarbeiter habe das Lenkrad seines Fahrzeuges nachdem er a[…]


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