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Verkehrsunfall – Reinigungskosten für eine Ölspur

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LG Osnabrück, Az.: 8 S 123/14, Urteil vom 24.06.2016

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Meppen vom 26.2.2014 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 1.415,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.11.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte 60 % und der Kläger 40 %.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Symbolfoto: Von TFoxFoto /Shotterstock.com

Die Kammer nimmt gemäß § 540 I Nr. 1 ZPO Bezug auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil. Von der Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen wird gemäß §§ 313a I 1 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.

II.

Die Berufung ist zulässig und teilweise begründet. Dem Kläger steht der geltend gemachte Schadensersatzanspruch im Hinblick auf die Kosten für die Beseitigung einer durch einen bei dem Beklagten versicherten Schlepper verursachten Ölspur auf der K-Straße in M. gemäß § 7 Abs. 1 StVG, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG nur in dem sich aus dem Tenor ergebenen Umfang zu.

1. Ist wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, kann der Geschädigte gemäß § 249 Abs. 1 BGB verlangen. Aufgrund der sich aus § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB ergebenden Ersetzungsbefugnis hat er die freie Wahl der Mittel zur Schadensbehebung. Allerdings kann der Geschädigte als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen, sog. Wirtschaftlichkeitsgebot ( vgl. BGH NJW 2015, 1298 ff; NJW 2012, 50).

Dabei kann der Kläger, der die Beseitigung des ihm entstandenen Schadens durch eine mit technischen Fachleuten besetzte Fachbehörde, die ständig mit derartigen Schadensfällen konfrontiert ist, veranlasst, im Rahmen einer subjektbezogenen Schadensbetrachtung[…]


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