OLG Koblenz, Az.: 1 U 1248/15, Urteil vom 30.06.2016
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 29. Oktober 2015 (Az.: 1 O 122/15) wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil sowie dieses sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 115 v.H. des aufgrund der Urteile zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gründe
I.
Die Klägerin, die in …[Z] in der …[Y]straße ein Hotel betreibt, verlangt von der beklagten Stadt Schadensersatz wegen erheblicher Beeinträchtigung des Hotelbetriebes aufgrund von der Beklagten geplanter und koordinierter Straßenbauarbeiten in den Jahren 2012 und 2013.
Im Januar 2012 begannen die …[A] GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der Beklagten und der Stadtwerke …[B], unter eigener Verantwortung ein Fernwärmenetz zu errichten. Das Abwasserwerk der Beklagten sowie die …[C] GmbH als Versorgungsträgerin entschieden, dass zeitgleich mit dieser Maßnahme im Bereich der …[Y]straße die Regen- und Schmutzwasserkanäle sowie die Gas- und Wasserleitungen erneuert werden sollten. Dabei wurden auch die Kabel der Straßenbeleuchtung neu verlegt. Die Arbeiten in der …[Y]straße begannen im März 2012 und fanden Ende September 2013 ihren Abschluss. Das Hotel der Klägerin war in diesem Zeitraum unterschiedlichen Beeinträchtigungen ausgesetzt (Umwege und baustellbedingte Staus für die Zufahrt, Lärm und Schmutz, vereinzelte Unterbrechungen der Wasser-, Strom- und Gasversorgung).
Die Klägerin hat behauptet, dass die Art und Dauer der Baumaßnahmen für sie existenzbedrohend gewesen seien. Die Beklagte habe ihr durch den Zeugen …[D] im Sommer 2012 zugesichert, dass die Arbeiten im Oktober beendet sein würden. Aufgrund fehlerhafter Planungen und fehlerhafter Durchführung der Baumaßnahmen sei der Fertigstellungstermin um elf Monate verzögert worden. Sie habe erhebliche Einbußen erlitten, da sich[…]