Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

WEG – Verweigerung der Veräußerungszustimmung

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

AG Philippsburg, Az.: 1 C 167/17, Urteil vom 19.01.2018

1. Die Beklagte wird verurteilt, der Veräußerung des im Grundbuch von Philippsburg (Amtsgericht Maulbronn) unter Nr. … ‒ Wohnungsgrundbuch ‒ eingetragenen hälftigen Miteigentumsanteils am Grundstück Flurstück Nr. … Gebäude- und Freifläche, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten Wohnung an der/ auf der von der Straße aus gesehen ‒ linken Seite aufgrund des notariellen Kaufvertrages zwischen dem Kläger und den Eheleuten … vom 29.11.2016 (Urkunde des Notars …, Urkunden-Nr. …) zuzustimmen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den dem Kläger aus der unberechtigten Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung entstehenden Schaden zu ersetzen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.242,84 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 18.02.2017 zu zahlen.

4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5. Das Urteil ist bezüglich des Tenors Ziffer 1 vorläufig vollstreckbar. Bezüglich der Ziffern 3 und 4 des Tenors ist es gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 247.000,00 € festgesetzt.

Diesbezüglich wird auf den Beschluss vom 06.07.2017 (As. 253) verwiesen. Hinzuzuaddieren zu dem dort vorläufig festgesetzten Betrag waren für den Feststellungsantrag Ziffer 2 angesichts der Angabe des Klägers in der Klageschrift 15.000,00 €.
Tatbestand
Symbolfoto: Von fizkes /Shutterstock

Der Kläger ist hälftiger Miteigentümer des im Grundbuch von Philippsburg (Amtsgericht Maulbronn) unter Nr. … ‒ Wohnungsgrundbuch ‒ eingetragenen Grundbesitzes Flurstück …, Gebäude- und Freifläche, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten Wohnung. Die Beklagte ist hälftige Miteigentümerin des anderen Miteigentumsanteils, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 2.

Mit notariellem Kaufvertrag vom 29.11.2016 (Urkunde des Notars …, Urkunden-Nr. …) verkaufte der Kläger sein Wohnungseigentum an die Eheleute … (künftig: Erwerber). Bei dem Vertragsge[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv