LG Dresden, Az.: 3 Qs 29/19, Beschluss vom07.05.2019
I. Auf die Beschwerde der Angeklagten vom 10.04.2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts Dippoldiswalde vom 21.03.2019, mit dem der Beschwerdeführerin gemäß § 111a StPO vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen wurde, aufgehoben.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die der Beschwerdeführerin im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
Gründe
I.
Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Dippoldiswalde vom 28.01.2019 wurde gegen die Beschwerdeführerin wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 50 EUR festgesetzt und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. Wegen der Einzelheiten des Tatvorwurfs wird auf den Strafbefehl Bezug genommen.
Symbolfoto: smolaw/BigstockMit anwaltlichem Schreiben vom 07.03.2019 legte die Beschwerdeführerin hiergegen form- und fristgerecht Einspruch ein, woraufhin Termin zur mündlichen Hauptverhandlung auf den 21.03.2019 bestimmt wurde. Im Rahmen der mündlichen Hauptverhandlung erteilte der Strafrichter gleich zu Beginn den rechtlichen Hinweis, dass auch eine Anwendung der §§ 69, 69a StGB auf Grund der Schadenshöhe (1.645,03 EUR brutto) in Betracht käme. Die Beschwerdeführerin ließ sich in der mündlichen Hauptverhandlung nicht zur Sache ein. Es wurde die geschädigte Unfallzeugin … gehört, die den Tathergang schilderte und u.a. angab, dass sie das Fahrzeug nicht habe reparieren lassen, sondern lediglich den Schaden bei der Versicherung abgerechnet habe. Zudem habe sie den Pkw mittlerweile verkauft. Letztlich wurde das Verfahren ausgesetzt, da ein verkehrsanalytisches Sachverständigengutachten zur Frage der Schadenskorrespondenz eingeholt werden soll.
Noch am selben Tag, aber außerhalb der Hauptverhandlung, entzog das Amtsgericht Dippoldiswalde der Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Beschluss gemäß § 111a StPO vorläufig die Fahrerlaubnis. Zur Begründung führte es aus, dass nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen, insbesondere der Aussage der Zeugin … in der Hauptverhandlung am 21.03.2019, dringende Gründe für den Entzug der Fahrerlaub[…]