LG Essen, Az.: 8 O 213/15, Urteil vom 19.04.2016
Es wird festgestellt, dass der Kläger Eigentümer des Fahrzeugs N, Fahrzeugidentifikationsnummer … sowie der dazu gehörigen Fahrzeugschlüssel und der Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 ist.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.500,- EUR.
Tatbestand
Symbolfoto: diy13/Bigstock
Der Kläger war Eigentümer des Fahrzeugs N, Fahrgestell-Nr.: … . Er erwarb das Fahrzeug am 11.03.2014 zum Preis von 31.300,- EUR bei der E AG, Niederlassung X. Die Ansprüche seiner Ehefrau wurden an ihn abgetreten. Im Mai 2015 verkaufte er das Fahrzeug an I. Am 05.05.2015 wurde ein Kaufvertrag zum Preis von 26.800,- EUR geschlossen und schriftlich niedergelegt. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Kopie des Kaufvertrages Blatt 27 d.A. Bezug genommen. Das Fahrzeug wurde von einem Autotransporter abgeholt. Eine unter dem Namen I handelnde Person übersandte dem Kläger ein Schreiben der Q AG über ein Bargeschäft. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf Blatt 28 d.A. Bezug genommen. Tatsächlich erhielt der Kläger den Kaufpreis nicht.
Die Übereignungserklärung gegenüber I focht der Kläger mit Schreiben vom 16.06.2015 an.
Der Beklagte kaufte am 09.05.2015 dieses Fahrzeug auf einem Gebrauchtwagenmarkt in F. Er legt eine Kopie des Kaufvertrages mit dem Verkäufer E1 zu einem Kaufpreis von 15.500 Euro vor. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Kopie Bl. 30 d.A. Bezug genommen.
Am 10.06.2015 versuchte der Beklagte das Fahrzeug im Straßenverkehrsamt H anzumelden. Es erfolgte eine Sicherstellung und Verbringung durch die Polizei auf das Gelände der Firma N1.
Der Kläger behauptet, die unter dem Namen handelnde Person sei nicht I, sondern eine dritte Person gewesen, gegen die ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft I1 unter dem Aktenzeichen … geführt werde. In diesem Verfahren seien rund 100 ähnlich gelagerte Fälle verbunden. Herr E1 sei die gleiche Person, die auch unter den Personalien I das Fahrzeug von ihm auf betrügerische Art erlangt habe. Der Kaufpreis von 15.50[…]