Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Beweislast bei Vorliegen eines Vorschadens

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

LG Köln, Az.: 23 O 2/16, Beschluss vom 20.04.2016
Gründe
1. Es wird darauf hingewiesen, dass nach bisheriger Aktenlage der Vorschaden am Pkw des Klägers druch das Gutachten des Sachverständigenbüros X. vom 26.3.2015 belegt ist. Der dort festgestellte Schaden betrifft denselben Fahrzeugbereich und verhält sich zu der gleichen Fahrzeugidentitätsnummer. Vor diesem Hintergrund muss der Geschädigte, hier also der Kläger, konkret darlegen und ggf. beweisen, dass der Vorschaden fachgerecht und umfassend repariert worden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich der Vorschaden vor dr Besitzzeit des Klägers zugetragen hat. Einem solchen konkreten Sachvortrag genügt das bisherige Vorbringen des Klägers nicht. Die Beweisantritte im Schriftsatz vom 26.1.2016 laufen daher auf Ausforschung hinaus.

2. Es besteht Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme für den Kläger binnen drei Wochen seit Zugang dieses Beschlusses.[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv