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Rechtsanwälte Kotz GbR

Umweltplakette und Umweltzone – Bußgelder und Strafen

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Die Straßenverkehrsordnung ist mit Sicherheit jedem Autofahrer bekannt, da die StVO als Spielregeln für das allgemeine Miteinander im Straßenverkehrs zu betrachten sind. Was jedoch die wenigsten Menschen exakt wissen ist, dass sich nicht nur Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie auch Parkregelungen in der StVO wiederfinden. Auch die Umweltbelastung durch die Fahrzeuge sind in der StVO genau reglementiert und dementsprechend gibt es bei einem Verstoß gegen diese Regelungen auch Bußgelder und Strafen.

Mit dem Jahr 2008 wurden in nahezu Gesamtdeutschland Umweltzonen eingerichtet, in welche Fahrzeuge nur noch mit der grünen Umweltplakette hineinfahren dürfen.
Umweltbelastungen vermeiden ist die Pflicht eines jeden Fahrzeughalters
Das Verkehrsrecht in Deutschland besagt, dass jeder Fahrzeugnutzer darauf zu achten hat, dass eine unnötige Umweltbelastung durch die Fahrzeugnutzung vermieden wird. Viele Fahrzeugnutzer werden sich jetzt natürlich fragen, wie genau ein umweltschonendes Verhalten mit dem Fahrzeug an den Tag gelegt werden kann.

Im Grunde genommen sind es ganz einfache Maßnahmen, durch die unnötige Umweltbelastungen vermieden werden können

unnötiger Motorbetrieb unterlassen, beispielsweise beim Freikratzen der Scheiben in den Wintermonaten
den Motor nicht unnötig hochtourig fahren
kein rasantes Anfahren (der sogenannte Kavaliersstart)
unnötige Fahrten innerhalb von geschlossenen Orten

Auch wenn so mancher Autofahrer die Ansicht vertritt, dass der Umweltschutz lediglich als Anregung zu sehen ist, so ist dies ein Irrtum. In der StVO finden sich exakt formulierte Vorschriften im Hinblick auf den Umweltschutz und ein Verstoß dagegen kann Bußgelder nach sich ziehen.
Der Umweltschutz in der StVO
Symbolfoto: hadrian/Bigstock

Der Umweltschutz im Hinblick auf die Abgasbelästigung hat in der StVO seine Grundlage im § 30. Der § 30 StVO besagt, dass Autofahrer grundsätzlich vermeidbare Abgasbelästigungen zu vermeiden haben. Es ist in Deutschland verboten, die Motoren der Fahrzeuge unnötig zu betreiben. Auch die unnützen Fahrten innerhalb von geschlossenen Orten sind gesetzlich verboten. Dies gilt allerdings nur dann, wenn andere Menschen durch diese Fah[…]


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