Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Entgeltfortzahlung bei mehreren Erkrankungen – Fortsetzungserkrankung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

ArbG Siegburg, Az.: 2 Ca 2137/15, Urteil vom 27.04.2016

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.229,80 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.10.2015 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 60 % und die Beklagte zu 40 %.

3. Die Berufung wird, soweit nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig, nicht zugelassen.

4. Streitwert: 3.291,92 Euro. Gerichtsgebührenstreitwert: 8.229,80 Euro.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger in der Zeit seiner Erkrankung vom 6. Juli bis zum 31. Juli 2015 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten.

Der 61-jährige Kläger ist seit dem 20. März 1978 als Rohrnetzmonteur bei der Beklagten zu einem monatlichen Bruttoentgelt i.H.v. 3.566,25 EUR beschäftigt. Im Jahr 2015 war er mehrfach wegen unterschiedlicher Diagnosen erkrankt. In der Zeit vom 28. Mai 2015 bis zum 3. Juli 2015 erhielt er deshalb Krankengeld. Als Diagnose gab sein behandelnder Arzt vor und nach dem 28. Mai 2015 eine Herzerkrankung sowie Angina Pectoris an. Hinzu kam ab dem 29. Mai 2015 die Diagnose einer akuten Bronchitis und Kurzatmigkeit. Unter dem 3. Juli 2015 bescheinigte der behandelnde Arzt, dass Arbeitsfähigkeit bestehe und der 3. Juli 2015 der letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit sei. Nach dem dazwischen liegenden Wochenende wurde der Kläger sodann am 6. Juli 2015 erneut vom gleichen Arzt krankgeschrieben, wobei dieser eine Gastritis mit Schmerzen im Oberbauch diagnostizierte. Diese Erkrankung dauerte bis zum 31. Juli 2015 an.

Der Kläger behauptet, er sei ab dem 4. Juli 2015 wieder arbeitsfähig gewesen.

Ursprünglich hat er auch noch Entgeltfortzahlung für sechs Wochen ab dem 3. August 2015 verlangt und insgesamt einen Betrag i.H.v. 8.229,80 EUR geltend gemacht. Nach teilweiser Klagerücknahme im Übrigen beantragt er nunmehr noch, die Beklagte zu verurteilen, an ihn 3.291,92 EUR brutto zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.10.2015 zu zahlen.

Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

Sie behauptet, in Wahrheit sei der Kläger durchgehend arbeitsunfähig erkrankt gewesen. Die neue Erkrankung habe nicht erst nach einer Unterbrechung eingesetzt.

Der kurze Abstand zwischen den Krankheiten lege nahe, dass der Kläger ununterbrochen arbeitsunfähig gewesen sei. Brustschmerz könne auch in den Oberbauch ausstrahlen und umgekehrt könne es bei einer Gastritis zu Angina Pectoris Symptomen kommen.

Hinsichtlich der weiteren Ei[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv