AG Düsseldorf, Az.: 32 C 132/16, Urteil vom 08.09.2016
Es wird festgestellt, dass die Beklagte zur Gewährung von Rechtsschutz verpflichtet ist für die außergerichtliche Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten des Klägers sowie für eine beabsichtigte Klage des Klägers gegen die P. R. V. AG aus dem Unfallversicherungsvertrag … wegen eines Unfalls vom 08.05.2014, gerichtet auf eine weitergehende Invaliditätsleistung von 18.750 Euro.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 86 % und dem Kläger zu 14 % auferlegt mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten, die dem Kläger auferlegt werden.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 Euro.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Der Kläger macht gegenüber der Beklagten Ansprüche aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag geltend und begehrt die Freistellung von den ihm diesbezüglich vorgerichtlich angefallenen Rechtsanwaltskosten. Er unterhält bei der Beklagten seit dem 31.07.2014 unter der Versicherungsschein-Nummer … einen Rechtsschutzversicherungsvertrag. Diesem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der … gültig ab dem 01.10.2012 (ARB2012) zu Grunde. Darin ist Folgendes geregelt:
§ 2 Leistungsarten
Der Umfang des Versicherungsschutzes kann in den Formen des § 21 bis § 29 vereinbart werden. Je nach Vereinbarung umfasst der Versicherungsschutz
a) […]
b) […]
c) […]
d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten sowie die Interessenwahrnehmung von Pensionären im Zusammenhang mit Betriebsrenten, Pensionen und Beihilfen aus nicht mehr aktiven Arbeitsverhältnissen, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b) oder c) enthalten ist.
§ 3 […]
§ 3a […]
§ 4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz
(1) Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles
a) […]
b) […]
c) in allen anderen Fällen von dem Zeitpunkt an, in dem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechts[…]