Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Rechtsschutzversicherung – Deckungsschutz private Unfallversicherung -vorvertragliche Schadensmeldung

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

AG Düsseldorf, Az.: 32 C 132/16, Urteil vom 08.09.2016

Es wird festgestellt, dass die Beklagte zur Gewährung von Rechtsschutz verpflichtet ist für die außergerichtliche Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten des Klägers sowie für eine beabsichtigte Klage des Klägers gegen die P. R. V. AG aus dem Unfallversicherungsvertrag … wegen eines Unfalls vom 08.05.2014, gerichtet auf eine weitergehende Invaliditätsleistung von 18.750 Euro.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 86 % und dem Kläger zu 14 % auferlegt mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten, die dem Kläger auferlegt werden.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 Euro.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Der Kläger macht gegenüber der Beklagten Ansprüche aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag geltend und begehrt die Freistellung von den ihm diesbezüglich vorgerichtlich angefallenen Rechtsanwaltskosten. Er unterhält bei der Beklagten seit dem 31.07.2014 unter der Versicherungsschein-Nummer … einen Rechtsschutzversicherungsvertrag. Diesem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der … gültig ab dem 01.10.2012 (ARB2012) zu Grunde. Darin ist Folgendes geregelt:

§ 2 Leistungsarten

Der Umfang des Versicherungsschutzes kann in den Formen des § 21 bis § 29 vereinbart werden. Je nach Vereinbarung umfasst der Versicherungsschutz

a) […]

b) […]

c) […]

d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten sowie die Interessenwahrnehmung von Pensionären im Zusammenhang mit Betriebsrenten, Pensionen und Beihilfen aus nicht mehr aktiven Arbeitsverhältnissen, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten a), b) oder c) enthalten ist.

§ 3 […]

§ 3a […]

§ 4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz

(1) Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles

a) […]

b) […]

c) in allen anderen Fällen von dem Zeitpunkt an, in dem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechts[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv