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Rechtsanwälte Kotz GbR

Negative Bewertung auf Ebay – Beseitigungs- und Schadensersatzanspruch bei falscher Bewertung

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AG München, Az.: 142 C 12436/16, Urteil vom 23.09.2016

1. Der Beklagte wird verurteilt, der Entfernung der von ihm als Kläger in der von der Ebay International AG durchgeführten Transaktion betreffend die Artikelnummer … … abgegebene negative Bewertung über den in der Auktion als Verkäufer aufgetretenen Kläger unter dem Namen … auf dem von der Ebay International AG gestellten Formula „Antrag auf Bewertungslöschung“ zuzustimmen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren der Rechtsanwälte … in Höhe von 413,64 EUR freizustellen.

3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Lösung einer Bewertung in Internet-Auktionsportal Ebay.

Symbolfoto: bangoland/Bigstock

Der Kläger bot auf der Ebay-Platform unter dem Verkäufernamen … einen … Vollausstattung im Best/Neuzustand keine 100 Bestriebsstd.“ unter der Artikelnummer … zum Verkauf an. In der Beschreibung dazu hieß es „Der … wird in der originalen Verpackung geliefert, …“. Am 12.3.2016 kaufte der Beklagte, der unter dem Benutzernamen … auftrat, den Artikel zum Preis von 7.500,00 EUR. Das Gerät wurde von dem Kläger an den Beklagten mit der originalen Verpackung für die konkrete Ware aus dessen Beschaffungszeitpunkt versandt. Der Beklagte gab auf dem Bewertungsportal über den Kauf folgende negative Bewertung ab „Keine Originalverpackung, deshalb ist jeglicher Versand mehr als ein Risiko!!!“. Die Bewertung des Klägers wurde daraufhin von 100% auf 97,1 % herabgesetzt. Der Kläger persönlich forderte mehrfach, z.T. mit Fristsetzung erfolglos den Beklagten zur Rücknahme der Bewertung auf. Mit Schriftsatz seines Prozessvertreters vom 14.4.2016 forderte der Kläger den Beklagten zu Löschung der Bewertung unter Fristsetzung bis zum 25.4.2016 sowie Zahlung der Rechtsanwaltsgebühren […]


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