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Insolvenz Bauunternehmer – Was sollten Bauherren jetzt tun?

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Ein Fiasko für jeden Bauherren
Ein Hausbau ist für einen Bauherren eine enorm hohe Belastung. Nach umfangreichen Planungen im Bereich der Finanzen geht es dann mithilfe eines Bauträgers daran, die praktische Umsetzung zu realisieren. Bei allen Dingen, die während dieser Phase schief gehen können, ist die Insolvenz des Bauträgers wohl mit Abstand die größte Katastrophe für den Bauherren. Ratlosigkeit im Hinblick darauf, wie es nunmehr weitergehen soll, ist bei unzähligen Bauherren dann an der Tagesordnung.

Sollte dieser Fall eintreten, so kann ein Bauherr sowohl mit einem sogenannten Generalübernehmer als auch mit einem Generalunternehmer auf dem eigenen Grundstück das Bauprojekt auf dem eigenen Grundstück fortführen.

Die Entscheidung sollte sich ein Bauherr nicht zu einfach machen und vor allen Dingen sollten keine sogenannten Schnellschüsse durchgeführt werden. Als erste Maßnahme muss leider erst einmal die endgültige Entscheidung des Insolvenzverwalters abgewartet werden. Sollte ein Bauträger die Insolvenz beantragt haben müssen die Arbeiten auf den Baustellen zunächst gemäß den gesetzlichen Richtlinien eines geregelten Insolvenzverfahrens ruhen.

Die endgültige Entscheidung über die Fortführung der Arbeiten des Unternehmens trifft immer der Insolvenzverwalter!

Symbolfoto: Tinnakorn/Bigstock
Auf gar keinen Fall eigenständig weiterbauen!
Einer der schlimmsten Fehler, die ein Bauherr in einem solchen Fall begehen kann, ist die eigenständige Weiterführung des Bauvorhabens in Eigenregie. Wird dieser Schritt unternommen erfolgt direkt im Anschluss eine Schadenersatzforderung seitens des Insolvenzverwalters, da die Bauherren dem Bauträger ja schlussendlich die Möglichkeit zur Fertigstellung des Bauprojekts nehmen. Mit dem Bauprojekt ist für das Unternehmen jedoch Umsatz verbunden, der für die offenen Forderungen der Gläubiger des Bauunternehmens verwendet werden kann.
Wie kann präventiv gehandelt werden?
So manch einen Bauherren trifft die Insolvenz des Bauträgers völlig unvorbereitet und auch unerwartet. Obgleich letztlich kein Kunde in die Geschäftsunterlagen eines Bauträgers hineinsehen kann gibt es dennoch Anzeichen dafü[…]


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