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eBay-„Abbruchjäger“ – Ausschluss von Schadensersatzansprüchen trotz abgebrochener ebay-Auktion

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LG Saarbrücken, Az.: 6 O 65/16, Urteil vom 03.03.2017

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht zuvor Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche nach Abbruch einer Ebay-Auktion.

Im Juli 2014 stellte der Beklagte bei dem Internetportal Ebay einen …Motor samt Getriebe, Differential und den sonstigen Anbauteilen das Angebotsformat Auktion ein. Der Startpreis betrug 1,00 €; ein Mindestpreis wurde nicht festgelegt.

Am 25.07.2014 beendete der Beklagte diese Ebay-Auktion vorzeitig. Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger unter dem Pseudonym „…“ Höchstbietender mit einem Betrag von 1,00 €, wobei er als Maximalgebot 445,00 € angab.

Im Nachgang verlangte der Kläger von dem Beklagten die Herausgabe des Motors. Dies verweigerte der Beklagte, da er den Motor zu diesem Zeitpunkt anderweitig verkauft hatte.

Mit Schreiben vom 23.11.2014 erklärte der Kläger sodann den Rücktritt vom Kaufvertrag und machte statt der Leistung 5.000,00 € Schadensersatz bis zum 10.12.2014 geltend.

Der Kläger behauptet, das streitgegenständliche Antriebs-Packet habe im Juli 2014 einen Wert von mindestens 5.001,00 € besessen.

Zudem habe er sich während des Prozesses einen Ersatz für den durch den Beklagten angebotenen, aber nicht übereigneten, Motor samt Getriebe und Anbauteilen zum Preis von 5.500,00 € verschafft.

Symbolfoto: pvl/Bigstock

Der Kläger hat zunächst nach einer Klageerweiterung beantragt,

den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 5.499,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit 11.12.2014 zu zahlen.

Der Beklagte hat zunächst beantragt, die Klage abzuweisen.

Im Termin zur mündlichen Verhandlung am 31.01.2017 erklärt der Klägervertreter jedoch keinen Antrag zu stellen.

Sodann beantragt der Beklagtenver[…]


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