LG Darmstadt, Az.: 1 O 296/11, Urteil vom 06.11.2015
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.543,12 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.03.2011 aus 1.399,13 EUR sowie aus weiteren 1.143,99 EUR seit dem 08.02.2012 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.03.2011 zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den vorgerichtlichen rechtsanwaltlichen Kosten der Rechtsanwälte … in Höhe von 1034,11 € freizustellen.
4. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen Schäden, letztere soweit sie nach der letzten mündlichen Verhandlung entstehen, aus dem Unfall vom 10.01.2011 gegen 17.00 Uhr auf der Autobahn … in Höhe des … Kreuzes bei Kilometer 182, 6 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
4.a. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 54 &, die Beklagte 46 %.
6. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
7. Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:
bis zum 26.01.2012 28.802,00 EUR
ab dem 27.01.2012 32.414,07 EUR.
Tatbestand
Symbolfoto: PiedmontPhoto/Bigstock
Die Klägerin verlangt Ersatz materiellen sowie immateriellen Schadens aus einem Verkehrsunfall, der sich am 10.01.2011 gegen 17.00 Uhr auf der Autobahn … in Höhe des … Kreuzes ereignet hat. Hinsichtlich eingetretener Sachschäden ist bereits eine Regulierung durch die Beklagte erfolgt. Die Klägerin befuhr mit ihrem Pkw VW Golf IV Variant TDI, 74 KW, 1896 ccm, amtl. Kz. … die Autobahn auf dem gesonderten rechten Fahrstreifen, der im Feierabendverkehr die an sich dreispurige Autobahn … um eine weitere gesonderte vierte Fahrspur erweitert. Auf der Fahrspur links neben ihr fuhr das bei der Beklagten versicherte Fahrzeug, ein Lkw-Sattelzug, amtl. Kz. …
Der Fahrer des Sattelzugs beabs[…]