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Lebenslanges Wohnrecht – Was bedeutet das?

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Wohnrecht auf Lebenszeit – Eine besondere Variante des Wohnrechts
Im Zusammenhang mit Immobilien kommt es in der gängigen Praxis nicht selten vor, dass sich ein Eigentümer ein sogenanntes „lebenslanges Wohnrecht“ vor der Veräußerung oder dem Vererben der Immobilie einräumen lässt. Obgleich sich praktisch gesehen für den Besitzer der Immobilie durch das lebenslange Wohnrecht praktisch gesehen erst einmal gar nichts ändert, so stellt das lebenslange Wohnrecht für den Eigentümer durchaus eine starke Einschränkung bzw. Last dar. Der Gesetzgeber unterscheidet sehr stark zwischen dem tatsächlichen Besitzer einer Immobilie oder Wohnung dem rechtlichen Eigentümer. Zwar hat der Eigentümer die rechtliche Alleinherrschaft über das Objekt, doch ist der Besitzer der tatsächliche Nutzer. Innerhalb von einer Familie mag dies nur selten zu Problemen führen, doch gibt es eben auch jene anderen Fälle. Es ist daher für Eigentümer von Immobilien nicht unwichtig zu wissen, was sich genau hinter dem lebenslangen Wohnrecht verbirgt und welche Unterschiede es diesbezüglich gibt.
Was bedeutet lebenslanges Wohnrecht eigentlich genau?
Lebenslanges Wohnrecht und Nießbrauchrecht – Symbolfoto: designer491/Bigstock

Das lebenslange Wohnrecht muss völlig unabhängig von den eigentlichen Eigentumsrechten des Objektes betrachtet werden. In der gängigen Praxis lassen sich Eltern, die ihr Eigentum an dem Objekt an ihre Kinder verschenken oder vererben, dieses lebenslange Wohnrecht vor dem Eigentumswechsel einräumen um den Rest ihres Lebens in dem Objekt noch verbringen zu können. Ein lebenslanges Wohnrecht kann jedoch auch zwischen Personen vereinbart werden, die keinen gemeinschaftlichen Verwandtschaftsgrad aufweisen. Neben dem eigentlichen Wohnrecht, welches auf Lebzeit zugesichert wird, hat der Inhaber eines lebenslangen Wohnrechts auch das Recht auf die Nutzung aller im Haus vorhandenen fest installierten Anlagen. Seine rechtliche Grundlage hat das lebenslange Wohnrecht in dem § 1039 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser Paragraf sichert dem Inhaber des lebenslangen Wohnrechts auch weitergehende Rechte zu.
Einige Beispiele für diese Rechte sind

Aufnahme bzw. Einräumung von Wohnrecht für Famili[…]


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