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OLG Hamm – Az.: I-10 W 33/20 – Beschluss vom 22.01.2021
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Auslagen der Beteiligten.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 95.000,-EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Der zwischen dem 02.05.2019 und dem 11.05.2019 in F kinderlos verstorbene I war mit der Beteiligten zu 2. verheiratet. Der Beteiligte zu 1. ist sein Bruder. Ein Testament hat der Erblasser nicht hinterlassen. Sein Nachlass beläuft sich auf rd. 190.000,-EUR.
Der Erblasser und die Beteiligte zu 2. heirateten am 00.00.1995. Seit Mai 2001 lebten die Eheleute voneinander getrennt. Die Beteiligte zu 2. zog aus dem gemeinsam [...] Weiterlesen
“Ausschluss Ehegattenerbrecht – Nichtbetreiben Scheidungsverfahrens”