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Fernwärmeversorgungsvertrag – Zulässigkeit von Preisänderungsklauseln

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AG Hamburg-Harburg, Az.: 648 C 179/15, Urteil vom 27.01.2016

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 2.940,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin verlangt von der Beklagten eine Neuberechnung der Kosten für die im Jahre 2014 bezogene Fernwärme sowie die Feststellung der Unwirksamkeit der von der Beklagten im Jahre 2014 vorgenommenen Änderung der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel.

Die Klägerin bezieht von der Beklagten Fernwärme. Mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten schloss die Klägerseite zunächst im Jahr 2002 einen Wärmelieferungsvertrag, bei dem sich der Wärmepreis zusammensetzte aus einem verbrauchsunabhängigen Mess- und Grundpreis sowie einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis. Gegen eine Einmalzahlung in Höhe von € 672,80 bot die Rechtsvorgängerin der Beklagten der Klägerseite einen neuen Vertragsabschluss an, den die Klägerseite auch annahm. In diesem Vertrag setzt sich der Preis für die bezogene Fernwärme zusammen aus einem sogenannten Arbeitspreis und einem sogenannten Leistungspreis. Im Vertragstext heißt es auszugsweise:

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Preise und Preisänderungen

1. Der Preis für die gelieferte Wärme besteht aus einem Arbeits- und einem Leistungspreis.

2. Der Basis-Arbeitspreis beträgt AP0 = 25,56 €/MWh und ändert sich nach folgender Formel:

AP1 =AP0xG1/G0

In dieser Formel bedeuten:

AP0 = Basisarbeitspreis in €/MWh

AP1 = neuer Arbeitspreis in €/MWh

G0 = Basiswert: 1,7895 Cent/kWh

G1 = Folgewert: jeweils gültiger Gaspreis der E. H. in Cent/kWh (H0) des Sondervertrages HEIN Klassik bei einer Jahresmenge von 140.000 kWh.

3. Der jährliche Basis-Leistungspreis

beträgt LP0 = 25,56 €/kW

und ändert sich nach folgender Formel:

LP1 = LP0 x (0,5 + 0,25/ I0 + 0,25 L1/L0

In dieser Formel bedeuten:

LP = Leistungspreis für die in der Übergabestation eingestellte Wassermenge.

Grundlage: Temperatur 43 K entsprechend 20//kW. Die jeweilige Wärmeleistung wird durch den Kunden der WVA aufgegeben.

1 = Folgewert: jeweils gültiger Wert

0 = Basiswerte

I = Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte[…]


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