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Ehewohnung – Kündigung durch den Alleinmieter-Ehegatten

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AG Pfaffenhofen, Az.: 1 C 41/16, Urteil vom 15.04.2016

1. Die Beklagten werden verurteilt, das Reihenmittelhaus in G, M-Str., mit Garten, Garage und Garagenstellplatz zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

2. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beschluss: Der Streitwert wird auf 8.820,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin macht Räumung und Herausgabe ihres Mietobjektes geltend.

Die Klägerin ist Eigentümerin des Reihenmittelhauses in..

Das streitgegenständliche Reihenmittelhaus wurde von den vormaligen Eigentümern, den Eltern der Klägerin mit Mietvertrag vom 14.07.1997 an den Ehemann der Beklagten zu 1. HJ und dessen frühere Ehefrau M vermietet. Mit Zusatzvereinbarung/Änderung vom 15.05.2001 wurde die vormalige Ehefrau des Mieters M aus dem Mietvertrag entlassen.

Die Beklagte zu 1. ist seit dem 01.08.2003 mit Herrn HJ verheiratet. Im Zuge der Eheschließung im Jahr 2003 war die Beklagte zu 1. zu ihrem Ehemann in das streitgegenständliche Hausanwesen in G eingezogen.

Den Mietvertrag hatte die Beklagte zu 1. nicht mitunterschrieben.

Die Beklagte zu 1. wohnt mit ihrer am 22.09.2003 geborenen Tochter V sowie mit dem Beklagten zu 2., dem am 26.07.1996 geborenen Sohn S in dem streitgegenständlichen Mietobjekt.

Mit Kündigung vom 17.07.2005 des Mieters HJ, des getrennt lebenden Ehemanns der Beklagten zu 1., welche bei der Klägerin am 16.10.2005 eingegangen war, wurde das Mietverhältnis zum 31.10.2015, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin gekündigt.

Symbolfoto: VadimGuzhva/Bigstock

Mit daran anschließendem Schreiben der Klägerin vom 16.12.2015 hatte diese den Mieter HJ wie folgt informiert: „Ihre Kündigung vom 17.07.2015, erhalten am 16.10.2015, für die Wohnung in der M-Str., haben wir am 16.10.2015 bestätigt. Wir haben vereinbart, dass Sie die Wohnung voll renoviert (Materialkosten tragen die Eigentümer und den Arbeitsaufwand tragen Sie) am 31.01.2016 übergeben[…]


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