VG München, Az.: M 26 S 16.3208, Beschluss vom 14.09.2016
I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen Nrn. 1, 2 und 5 des Bescheids vom 4. Juli 2016 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.
II. Der Antragsgegner hat dem Antragsteller eine Bescheinigung über seine vorläufige Fahrberechtigung auszustellen.
III. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
IV. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 8.750,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, C, CE, C1, C1E, L und T.
Der Antragsteller wurde mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts A… vom … November 2014 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Rahmen der zugrundeliegenden polizeilichen Ermittlungen wurde beim Antragsteller am … Dezember 2013 u.a. eine Haarprobe entnommen. Deren Analyse erbrachte den Nachweis von Kokain in geringer Menge (a… ng/mg in Abschnitt a und b… ng/mg in Abschnitt b), das ausweislich des Gutachtens der A… vom … Februar 2014 vollständig oder zumindest teilweise auch durch den Kontakt mit Betäubungsmitteln in die Haare gelangt sein könne. Die positiven Analyseergebnisse der Haarprobe zu THC (Gutachten A… vom …2.2014) und zu THC-COOH (Gutachten A… vom …3.2014) ließen den gutachterlichen Stellungnahmen zu Folge (nur) auf einen mehrfachen Konsum von Haschisch und/oder Marihuana schließen. Im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Amtsgerichts A… am … November 2014 räumte der Kläger Konsum von Betäubungsmitteln bis … Dezember 2013 ein. Seitdem konsumiere er nicht mehr. Den Konsum von Kokain bezeichnete er als Ausrutscher.
Symbolfoto: Mirage3/BigstockMit Schreiben vom … Mai 2015 forderte der Antragsgegner den Antragsteller zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung auf. Die Richtigkeit der Abstinenzbehauptung sei mit den dafür in Betracht kommenden medizinischen und psychologischen Methoden zu überprüfen. Der A[…]