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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vergütungssätze der HOAI

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Wie rechnet der Architekt sein Honorar ab?
Ein wesentlicher Bestandteil eines öffentlichen oder privaten Haushaltes ist die Ingenieursleistung, welche naturgemäß auch Kosten verursacht. Nicht für jeden privaten Bauherren jedoch sind diese Kosten auch tatsächlich transparent oder nachvollziehbar. Damit diese Transparenz gegeben ist wurde von dem Gesetzgeber die sogenannte HOAI, die Honorarordnung der Architekten sowie Ingenieure, ins Leben gerufen. Diese Verordnung gilt für alle Personen, die im bundesdeutschen Raum im Bereich des Ingenieurbauwesens als Ingenieur oder Architekt tätig sind.

Die HOAI hat auch für diejenigen Personen Geltung, die ohne eine entsprechende Ausbildung tätig sind. Sie gilt vielmehr als Verordnung für die Honorare der Ingenieurs- oder Architektenleistung.

Die HOAI in ihrer aktuellen Fassung ist seit 07/13 gültig und reguliert die reine Vergütung aller Leistungen der Ingenieure und Architekten. Darin inkludiert sind sowohl die Planungsleistungen als auch die Stadtplanung sowie das gesamte Bauwesen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings Ingenieurleitungen in den Bereichen

Anlagen- sowie Maschinenbau
Umweltverträglichkeit
Vermessungswesen sowie Bodenmechanik
Bauphysik

Das Honorar eines Architekten oder Bauingenieurs setzt sich zusammen auf Basis der HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz: HOAI ) prozentual zum Wert der jeweiligen Bausumme. Die HOAI ist ein verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Symbolfoto: REDPIXEL.PL/Bigstock
Welchen Status hat die HOAI
Die HOAI ist rechtlich gesehen ein verbindliches Preisrecht für das gesamte Bauwesen sowie die Planungsleistungen. Ein Ingenieur oder Architekt darf jedoch in sehr wenigen, stark reglementierten, Fällen von der HOAI abweichen. Obgleich die Verordnung ausdrücklich nicht als Gesetz definiert wurde, so hat sie dennoch einen gesetzesähnlichen Charakter. Dies bedeutet, dass ein Architekt oder ein Ingenieur aus der HOAI heraus sein Honorar auch einklagen kann.

Die HOAI hat für Unternehmen, deren Kerntätigkeit auf Planungsleistungen gelegt ist, keine Gültigkeit.

Die HOAI h[…]


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