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Rechtsanwälte Kotz GbR

Altersdiskriminierung in der Stellenausschreibung – Hinweis auf Schwerbehinderteneigenschaft in Bewerbung

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ArbG Bocholt, Az.: 3 Ca 943/16, Urteil vom 13.10.2016

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.07.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 40 % der Kläger, im Übrigen die Beklagte.
Tatbestand
Die Parteien streiten um eine Entschädigung aus Anlass eines Bewerbungsverfahrens betreffend die Stelle eines Juristen, welches die Beklagte durchgeführt und an welchem der Kläger erfolglos teilgenommen hat.

Der 1968 geborene und mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 schwerbehinderte Kläger durchlief zunächst die allgemeine Schullaufbahn bis zum Erwerb der Hochschulreife. Nach einem Studium erwarb er sodann im Jahr 1989 die Qualifikation als Ingenieur der Nachrichtentechnik. Seitdem ist er freiberuflich als Software-Ingenieur tätig. Ab dem Jahr 2005 nahm er zudem das Studium der Rechtswissenschaften auf, welches er im Jahr 2010 als Diplom-Jurist abschloss. Im Jahr 2012 erwarb er den Titel Master of Laws (LL.M.) und schloss zudem den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs für Medienrecht ab. Schließlich erwarb er nach einem Referendariat im Jahr 2015 das zweite juristische Staatsexamen. Wegen der Details seines Werdegangs wird auf den Lebenslauf (Bl. 17f. d. A.) verwiesen.

Symbolfoto: stvan4245/Bigstock

Anfang des Jahres schrieb die Beklagte eine Stelle für einen Juristen auf. Hierzu veröffentlichte sie sowohl über den Stellenmarkt des Verlages Beck als auch auf ihrer eigenen Internetpräsenz ein entsprechendes Stellenangebot. Lt. Anzeige im Beck-Stellenmarkt (Bl. 22 d. A.) suchte sie einen „frisch gebackene[n] Juristen“ zur „Verstärkung unseres jungen Teams“, der sich die Welt nicht ohne Web, Smartphone und Social Media vorstellen könne. Wegen der Einzelheiten wird auf den Abdruck der Annonce verwiesen.

Auf der eigenen Internetpräsenz (Bl. 24 d. A.) lautete die Stellenbeschreibung nur „Jurist“. Gesucht wurde ein Bewerber, der sein Studium „gerade erfolgreich abgeschlossen“ hat und einen „Einstieg in die Berufswelt“[…]


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