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Graböffnung bei Zweifeln am krankheitsbedingten Tod eines Angehörigen

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VG München,  Az.: M 12 K 16.3936, Urteil vom 01.12.2016

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Die Klägerin ist – zusammen mit ihren Geschwistern – Grabnutzungsberechtigte für eine Grabstelle für zwei Erdbestattungen (Nr. …) auf dem gemeindlichen Friedhof … in Dießen am Ammersee. In dieser Grabstelle wurden am … 2006 Herr … (der Bruder der Klägerin) und am … 2004 Frau …, geb. … (Mutter der Klägerin), bestattet. Beide Bestattungen sind Erdbestattungen. Laut gemeindlicher Friedhofssatzung vom 1. Oktober 2010 beträgt die Ruhefrist auf dem Friedhof 20 Jahre, § 9 Abs. 2 der Satzung.

Am …. April 2011 erklärte die Klägerin ihren Bruder, Herrn …, als vermisst; sie bitte, die Todesbestätigung aufzuheben (Bl. 3 der Behördenakte – BA). Sie führte am …. September 2012 im Wesentlichen aus (Bl. 5,6 BA): Am … 2006 habe sie versucht, ihren Bruder wieder zu beleben. Als die Versuche erfolglos geblieben seien, habe sie den Notarzt gerufen. Die Hausärztin habe letztlich die Todesbescheinigung geschrieben. Die Klägerin habe von der Gemeinde die Sterbeurkunde erhalten. Ihr Bruder sei dann vom Bestatter abgeholt worden. Ihr Bruder lebe, er sei gesehen worden.

Symbolfoto: ChiccoDodiFC/Bigstock

Der Gemeinderat des Marktes Dießen am Ammersee beschloss am 8. Oktober 2012, den Vorgang an das Gesundheitsamt zur Prüfung einer Betreuung für die Klägerin weiter zu leiten. Es seien erhebliche Zweifel am geistigen Gesundheitszustand der Klägerin begründet (Bl. 8 BA).

Das Gesundheitsamt teilte dem Markt Dießen am Ammersee mit Schreiben vom 17. Oktober 2012 im Wesentlichen mit: Die Klägerin habe sich am 15. Oktober 2016 ohne Termin vorgestellt. Es handele sich um eine …-jährige Dame, die im Glauben sei, dass der Bruder noch lebe und gegen seinen Willen irgendwo festgehalten werde. Vom Gesundheitsamt erhoffe sie sich Unterstützung bei der Suche[…]


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