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Möbelkauf – Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen Mängeln

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AG Lichtenberg, Az.: 7 C 114/16, Urteil vom 07.12.2016

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Rückabwicklung des Kaufvertrages vom 06.02.2015, mit welchem sie von der Beklagten eine neue Couchgarnitur des Modells „Mondial“ zum Kaufpreis von 3.500,00 EUR erwarb.

Nach Lieferung der Couchgarnitur und Zahlung des Kaufpreises verlangte die Klägerin durch Schreiben ihres späteren Prozessbevollmächtigten vom 28.10.2015 unter Verweis auf verschiedene Mängel Nacherfüllung (Anlage K 2). Die Beklagte veranlasste daraufhin „aus Kulanz“ am 15.03.2016 den Austausch der ersten gelieferten, der hier streitbefangenen Couchgarnitur, ebenfalls Modell „Mondial“, bestehend aus einem 1-Sitzer, einem 3-Sitzer, einem Eckelement und einem 2-Sitzer.

Symbolfoto: LightField Studios/Bigstock

Mit anwaltlichem Schreiben vom 18.03.2016 rügte die Klägerin verschiedene Mängel dieser zweiten Couchgarnitur (Anlage K 4). Mit Fristsetzung bis 30.03.2016 verlangte sie von der Beklagten Nacherfüllung. Daraufhin veranlasste die Beklagte eine Besichtigung der Couchgarnitur durch einen Mitarbeiter der … am 05.04.2016. Wegen des Ergebnisses der Untersuchung wird auf den Besuchsbericht (Blatt 57 bis 58 der Akte) Bezug genommen.

Nachdem eine weitere, mit Schreiben vom 07.04.2016 (Anlage K 8) gesetzte Frist fruchtlos verstrichen war, erklärte die Klägerin durch ihren Prozessbevollmächtigten mit Schreiben vom 13.04.2016 den Rücktritt vom Kaufvertrag (Anlage K 9). Sie forderte die Beklagte zur Rückabwicklung bis zum 22.04.2016 auf. Mit Schreiben vom 21.04.2016 lehnte die Beklagte den Rücktritt ab.

Angebote für eine vergleichsweise Regelung des Rechtsstreites lehnte die Klägerin ab.

Die Klägerin ist der Ansicht, die Couchgarnitur sei mangelhaft.

Sie behauptet, die Eckgarnitur sowie der Sessel seien nicht sauber und ordnungsgemäß gearbeitet. D[…]


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