Versicherungsbetrügerein und seine Folgen – Welche Strafen drohen?
Im allgemeinen landläufig verbreiteten Verständnis wird ein Versicherungsbetrug dergestalt definiert, dass ein Versicherungsnehmer bewusst gegenüber dem Versicherungsgeber wahrheitswidrige Angaben tätigt. Diese wahrheitswidrigen Angaben verfolgen das Ziel, dass eine Vermögensleistung des Versicherungsgebers zugunsten des Versicherungsnehmers getätigt wird. Obgleich dieses Verständnis den Sachverhalt an sich sehr gut trifft muss an dieser Stelle auch erwähnt werden, dass es juristisch betrachtet den Tatbestand des Versicherungsbetruges überhaupt nicht gibt. Ein Versicherungsbetrug ist schlicht und ergreifend ein Tatbestand eines Betruges auf der Grundlage des § 263 Strafgesetzbuch.
Die reine Vertiefung des Betruges gegenüber einer Versicherung ist an und für sich auch absolut obsolet, da allein schon der Tatvorwurf eines Betruges schlimm genug ist. Wenn Ihnen Betrug vorgeworfen wird werden Sie auf jeden Fall anwaltlichen Beistand benötigen. Als langjährig erfahrene Anwaltskanzlei wissen wir, dass sich der Sachverhalt schon enorm schlimm darstellen muss, damit eine Versicherung die erhebliche Täuschung als Versicherungsbetrug juristisch anzeigt.
Die Folgen eines Versicherungsbetruges – Mit diesen Konsequenzen und Strafen müssen Betrüger rechnen. Noch vor einiger Zeit gab es im deutschen Recht den Straftatbestand des „Versicherungsbetruges“. Inzwischen fallen solche Vergehen unter den Betrug nach § 263 StGB oder den Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB. Symbolfoto: ekkasit919/Bigstock
Versicherungsbetrug wird als Kavaliersdelikt angesehen
Die Versicherungswirtschaft gibt jedes Jahr aufs neue Schätzungen in Auftrag, mit welchen das Ausmaß des Versicherungsbetruges ermittelt werden soll. Aus diesen erhobenen Statistiken geht hervor, dass jährlich eine Summe von ca. 4.000.000.000 Euro völlig zu Unrecht an Versicherungsnehmer ausgezahlt werden. Dies belegt, dass in der breiten Öffentlichkeit der Versicherungsbetrug als eine Art Sport bzw. als Kavaliersdelikt angesehen wird.
Nicht immer ist eine falsche Äußerung eines Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherung auch wirklich strafbar. Damit der Tatbestand ei[…]