Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Eigentumsverletzung: Leiteranlehnen an Nachbarhaus und Löcherbohren in Außenwand

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

AG München, Az.: 33 C 29540/15, Urteil vom 12.01.2017

I. Die Beklagten werden verurteilt, es künftig zu unterlassen, an der Wohnzimmeraußenwand der Kläger im ersten Stock Eingriffe in die Bausubstanz vorzunehmen, insbesondere Dübellöcher zu bohren und Befestigungen ihrer Holztrennwand anzubringen.

II. Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, die auf Höhe des Dachflächenfensters der Kläger an die Dachabschlusskante des Dachs der Kläger angelehnte Leiter zu entfernen.

III. Die Beklagten werden verurteilt, es zukünftig zu unterlassen, an die Dachziegelkante der Kläger oder sonst an deren Dach ihre Metallleiter anzulehnen.

IV. Den Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Ziffern I. und III. die Verhängung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 € oder die Verhängung von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten – Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann – angedroht.

V. Die Widerklage wird abgewiesen.

VI. Die Kläger haben die Kosten zu tragen, die durch die Erholung des schriftlichen Sachverständigengutachtens des Prof. Ing. … entstanden sind. Im Übrigen haben von den Kosten des Rechtsstreits die Kläger 15 %, die Beklagten 85 % zu tragen.

VII. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.300,00 €. Die Kläger können die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

VIII. Der Streitwert wird bis zum 27.06.2016 auf 2.500,00 €, vom 28.06.2016 bis 07.11.2016 auf 2.150,00 € und ab dem 08.11.2016 auf 1.800,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Kläger sind Eigentümer des Hauses in der … . Die Beklagten sind Eigentümer des Nachbargrundstücks … . Auf den beiden Grundstücken stehen aneinandergrenzende Reihenmittelhäuser.

Symbolfoto: kevinebrine/Bigstock

1. Während des mehrwöchigen Sommerurlaubs der Kläger im Jahre 2015 errichteten die Beklagten zwischen den Terrassen der Reihenmittelhäus[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv