KG Berlin, Az.: 1 W 342/18, Beschluss vom 04.12.2018
Die Zwischenverfügung wird aufgehoben.
Gründe:
I.
Am 14. Mai 2018 erteilte V… D… unter Berufung auf seine Eigenschaft als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Beteiligten zu 1 in deren Namen zur UR-Nr. G 2… /2… des Notars C… G… in B… B. E. eine mit “Handlungsvollmacht” überschriebene “stets widerrufliche Vollmacht i.S.d § 54 Abs. 1 HGB, für den Vollmachtgeber alle Erklärungen abzugeben und alle Handlungen vorzunehmen, die das Unternehmen des Vollmachtgebers, bzw. die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit dem Unternehmensgegenstand des Vollmachtgebers oder die Vornahme derartiger Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt (Handlungsvollmacht)”. Weiter heißt es in der Urkunde: “Dem Bevollmächtigten werden die Befugnisse gem. § 54 Abs. 2 HGB (Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Aufnahme von Darlehen und Prozessführung) ausdrücklich erteilt.” Zur UR-Nr. 7… /2… vom 21. Juli 2018 des Notars K… H… in B… veräußerte B. E. unter Vorlage einer Ausfertigung der vorgenannten Vollmacht im Namen der Beteiligten zu 1 einen Anteil von 861/1.000 des im Beschlusseingang bezeichneten Grundstücks an die Beteiligte zu 2 und bewilligte zu deren Gunsten die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch. Mit Schriftsatz vom 26. Juli 2018 beantragte Notar H… unter Überreichung seiner UR-Nr. 7… /2… die Eintragung dieser Vormerkung im Grundbuch.
Symbolfoto: style-photographs/BigstockMit Schriftsatz vom 31. Juli 2018 meldete sich bei dem Grundbuchamt ein Rechtsanwalt für die C… I. GmbH und gab an, diese sei Gesellschafterin der Beteiligten zu 1. Mit Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 14. und 15. Juni 2018 sei der Geschäftsführer D. abberufen worden und das Landgericht Berlin habe diesem mit Urteil vom 5. Juli 2018 verboten, die Beteiligte zu 1 als Geschäftsführer zu vertreten. Bei dem Grundstück handele es sich um den einzigen Vermögensgegenstand der Beteiligten zu 1 und die C. I. GmbH stimme einer Veräußerung des Immobilienvermögens nicht zu.
Unter dem 27. August 2018 nahm Notar H… seinen Antrag vom 26. Juli 2018 zu[…]