OLG Stuttgart, Az.: 6 U 278/17, Urteil vom 04.12.2018
1. Auf die Berufung der Kläger wird das Teilurteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 23.6.2017 aufgehoben und der Rechtsstreit zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Tübingen zurückverwiesen.
2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Die Parteien streiten um Sachmängel im Zusammenhang mit einem Gebäude, das die Beklagte für die Kläger errichtet hat.
Die Parteien schlossen am 15.6.2010 den streitgegenständlichen Vertrag über die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück „A.“ in N.. Nach Fertigstellung rügten die Kläger eine Reihe von Mängeln und es kam über das Bauvorhaben zu einem selbständigen Beweisverfahren (Az. LG Tübingen 5 OH 3/12) sowie zu zwei Erkenntnisverfahren.
Im ersten, gegenwärtig im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof anhängigen Erkenntnisverfahren (Az. LG Tübingen 5 O 134/13; OLG Stuttgart 6 U 81/14; BGH VII ZR 34/17) fordern die Kläger die Beseitigung einiger Mängel, die Beklagte fordert widerklagend Werklohn; dem Werklohnanspruch der Beklagten haben die Kläger dort u. a. ein auf einen auch im hiesigen Verfahren streitgegenständlichen Mangel gestütztes Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten.
Symbolfoto: digitalista/BigstockIm hier gegenständlichen zweiten Erkenntnisverfahren machen die Kläger weitere Mängel geltend. Nachdem einige kleinere Punkte durch Teilvergleich erledigt waren, haben die Parteien in erster Instanz noch über Mängel an der Heizungs- und Lüftungsanlage, Rissbildung an diversen Fugen im ganzen Haus sowie eine nach Behauptung der Kläger zu geringe Höhe der Räume im Erdgeschoss gestritten; bezüglich des Letzteren haben die Kläger die Erhöhung des Erdgeschosses um 20 Zentimeter sowie die Feststellung begehrt, dass die Beklagte zum Ersatz sämtlicher Schäden verpflichtet sei, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Mangel entstünden.
Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils Bezug genommen.
Das Landgericht hat im Wege des Teilurteils nur über den behaupteten Mangel im Zusammenhang mit der Höhe des Er[…]