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Urheberrechtsverletzung – Filesharing eines Computerspiels

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LG Berlin, Az.: 16 O 270/16, Urteil vom 13.06.2017

1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen, es Dritten zu ermöglichen, das Werk „…“ ohne Berechtigung für den Abruf durch andere Teilnehmer über das Internet bereitzustellen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Das Urteil ist wegen des Tenors zu 1) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,00 € und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages zzgl. 10 % vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin nimmt den Beklagten als Störer auf Unterlassung und Freistellung von der Pflicht zur Erstattung von Abmahnkosten in Anspruch.

Die Klägerin, die bis zum Juni 2015 unter der Bezeichnung … GmbH firmierte, vertreibt Computerspiele. Sie ist nach ihrem Vortrag Inhaberin der Onlinerechte an dem Computerspiel „…“, dessen Herstellerin die Firma … GmbH sei.

Symbolfoto: TeroVesalainen/Bigstock

Der Beklagte ist Inhaber eines Internetanschlusses und betreibt einen so genannten TOR-Exit-Node. Mit diesem vermittelt er dritten, namentlich nicht bekannten Personen einen zensur- und überwachungsfreien Zugang zum Internet. Dies geschieht in der Weise, dass eine Überwachung dadurch unmöglich gemacht wird, dass der Datenverkehr über eine Reihe von Servern geleitet wird, so dass der Überwacher der Weiterleitung nicht mehr folgen kann, weil die Verbindungen jeweils unterschiedliche Verschlüsselungen aufweisen.

Die Klägerin hat die Firma … GmbH mit der Überwachung von P2P-Netzwerken beauftragt. Diese setzt zur Ermittlung von Urheberrechtsverstößen im Internet die Ermittlungssoftware NARS ein, mit deren Hilfe IP-Adressen dokumentiert werden, von denen das geschützte Werk im Rahmen von P2P-Netzwerken öffentlich zugänglich gemacht werden. Im Rahmen ihrer Ermittlungen stellte die Firma … zwischen dem 05.12.2015 und dem 30.07.2016 insgesamt 13 begangene Rechtsverletzungen in Bez[…]


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