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Reservierungsgebühr in AGB des Maklers

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LG Bremen, Az.: 1 O 1683/16, Urteil vom 02.10.2017

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.400 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.09.2016 zu zahlen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu Händen seiner Prozessbevollmächtigten vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 571,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.10.2016 zu zahlen.

3. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt von dem Beklagten, einem Immobilienmakler, die Rückzahlung einer Vorleistung in Höhe von 5.400 €.

Der Beklagte bot im Sommer 2016 über das Portal immonet.de ein bebautes Grundstück in E. zum Verkauf an. Der Kläger meldete sich am 27.06.2016 auf das Angebot und besichtigte das Objekt am 04.07.2016. Der Kläger beabsichtigte den Erwerb des Objekts. Die angebotenen Sonderkonditionen fasste der Beklagte in einer E-Mail vom 06.07.2016 (Bl. 53 d.A.) zusammen, darunter eine kostenfreie und unverbindliche Reservierung bis zum Sonntag, 10.07.2016 und für den Anschluss bis zum 30.07. eine verbindliche Reservierung gegen 1,5 % des Kaufpreises und unter Anrechnung der Reservierungsgebühr auf die Maklercourtage. Der Notartermin sollte bis zum 30.07.2016 stattfinden.

Symbolfoto: FreedomTumZ/Bigstock

Am 20.07.2016 unterzeichnete der Kläger die ihm von dem Beklagten zur Verfügung gestellten Formulare „Notar-Beauftragung und Reservierungsauftrag für den Abschluss eines Immobilienkaufvertrags“ (Bl. 7, 55 f. d.A.) sowie einen „Reservierungsauftrag/Vereinbarung Maklercourtage“ (Bl. 8 d.A.). Die handschriftlichen Eintragungen nahm der Kläger vor.

In der erstgenannten Vereinbarung „Notarbeauftragung und Reservierungsauftrag“ beauftragte der Kläger über den Beklagten den von ihm gewählten Notar mit der Erstellung eines Kaufvertrags-Entwurfs für das Immobilienobjekt sowie mit Beurkundung möglichst in der 32. oder 33. KW 2016, spätestens aber bis zum 19.08.2016. Als Kaufpreis wurde 352.500 € angegeben. Die Übergabe war für den[…]


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