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Beweisverwertungsverbot bei polizeilicher Durchsuchung ohne richterliche Anordnung

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LG Hamburg, Az.: 711 Ns 58/16, Urteil vom 09.10.2017

Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 7.3.2016 wie folgt abgeändert:

Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt.

Ein Tagessatz wird auf 10 Euro festgesetzt. Dem Angeklagten wird gestattet, die Geldstrafe in Gesamthöhe von 900 Euro in monatlichen Raten von 25 Euro, beginnend am 15. des auf die Rechtskraft folgenden Monats zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn der Angeklagte mit einer Rate mehr als zwei Wochen in Rückstand gerät.

Der Angeklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, jedoch wird die Gebühr um 1/2 ermäßigt. 1/2 der notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse, im Übrigen trägt sie der Angeklagte.

Angewendete Vorschriften: §§ 29 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3 BtMG, 52 StGB
Gründe
abgekürzt gem. § 267 Abs. 4 StPO

I.

Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek hat den Angeklagten mit Urteil vom 7. März 2016 wegen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe ist zur Bewährung ausgesetzt worden.

Gegen das Urteil richtet sich das form- und fristgerecht eingelegte Rechtsmittel des Angeklagten das mangels näherer Bestimmung als Berufung durchzuführen gewesen ist.

Im tenorierten Umfang hat die Berufung Erfolg gehabt, ein weitergehender Erfolg ist ihr versagt geblieben.

II.

Symbolfoto: cendeced/Bigstock

Der am 11. Juli 1964 geborene und damit derzeit 53jährige Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger. Er ist ledig und kinderlos. Nach dem Schulabschluss machte er verschiedene Lehren. In Haft lernte er Schlosser, die Lehre wurde aber nicht anerkannt, so dass er von vorne beginnen musste, was er nicht tat. Bereits als Kind begann er Klebstoff zu schnüffeln und Alkohol zu trinken. Mit 22 Jahren konsumierte er erstmals Heroin. Er machte später eine Therapie. 1997 erlitt er einen Schlaganfall und war 1 1/2 Jah[…]


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