Macht die Restschuldversicherung Sinn oder sollte sie lieber gekündigt werden
Im Zuge von sehr vielen Finanzprodukten, beispielsweise eines Kredites, wird sehr gern von den Kreditgebern eine sogenannte Restschuldversicherung angeboten. Durch diese Restschuldversicherung, die allgemein hin auch als Ratenschutzversicherung bekannt ist, wird eine gewisse finanzielle Absicherung des Kreditnehmers gewährleistet. Sollte der Kreditnehmer aufgrund einer merklichen Veränderung seiner finanziellen Lage, als Beispiel hierfür sei der Verlust des Arbeitsplatzes genannt, seine Kreditverbindlichkeiten nicht mehr tilgen können steht die Restschuldversicherung in der Pflicht, die Verbindlichkeiten zu übernehmen.
Auf den ersten Blick sinnvoll aber nicht unumstritten
Sicherlich erscheint sowohl aus Gründen der Vernunft und aus rechtlicher Sicht der Abschluss einer derartigen Versicherung überaus sinnvoll, da sich die Lebenssituation in der heutigen Zeit sehr schnell ändern kann. Gerade dann, wenn längerfristige Kreditverbindlichkeiten abgeschlossen wurden, bietet die Restschuldversicherung sehr viel Sicherheit. Der Kreditnehmer sollte niemals vergessen, dass er immerhin mit dem Kreditgeber einen rechtsverbindlichen Vertrag abschließt und dementsprechend die Konsequenzen eines Vertragsbruchs ohne entsprechende Absicherung selbst zu tragen hat. Dennoch ist die Ratenschutzversicherung nicht unumstritten, da es ja auch kleinere Kreditverträge mit entsprechend kürzeren Laufzeiten auf dem Markt gibt. Auch für derartige Verträge wird von den Kreditgebern sehr gern eine Restschuldversicherung angeboten, die jedoch nicht kostenfrei zur Verfügung steht. Unabhängig von der Laufzeit verursacht eine Ratenschutzversicherung Kosten, sodass die Frage der Sinnhaftigkeit letztlich ein Rechenbeispiel ist.
Will man einen Kredit in Anspruch nehmen, so muss man nicht selten auch eine Restschuldversicherung (kurz: RSV) abschließen. Die Frage ist jedoch, ob ein Zwang zum Abschluss tatsächlich auch erlaubt ist und ob solche Versicherungen überhaupt sinnvoll sind? Symbolfoto: FreedomTumZ/Bigstock
Die Restschuldversicherung aus rechtlicher Sicht
Restschuldversicherungen sind aus rechtlicher Sicht gesehen ein Zusatzprodukt zu dem Kredit. Dies bedeutet, dass der Kreditnehmer nicht […]