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Rechtsanwälte Kotz GbR

Zerrüttung Mietverhältnis – fristlose Kündigung

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AG Dortmund, Az.: 425 C 4296/17, Urteil vom 30.10.2018

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Der Beklagte ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht. Er hat mit Mietvertrag vom 6.1.2016 von der Klägerin und ihrem am 5.11.2016 verstorbenen Ehemann ein freistehendes Einfamilienhaus aus dem Baujahr 1950 mit Garten und Garage zu einer Grundmiete von 1050,- € zzgl. 100,- € Betriebskostenvorauszahlung gemietet. Auf seinem Briefkopf gibt er nur die Wohnanschrift an. Auf der Seite der Anwaltssuche des RAK Hamm ist auch nur diese Anschrift von ihm angegeben worden.

Foto: snowing/Bigstock

Im Mietvertrag war Mietbeginn der 1.2.2016 vereinbart. Ein zuvor mit Mietbeginn 1.1.2016 abgeschlossener Vertrag ist von den Parteien aufgehoben worden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Vermieter das Objekt fristgerecht nicht mangelfrei übergeben konnten. Die Parteien haben neben dem Formularvertrag eine „Zusatzvereinbarungen zum Mietvertrag“ geschlossen. Danach wurde u.a. die Kündigung wegen Eigenbedarfs für 5 Jahre ausgeschlossen. Ferner haben die Parteien vereinbart welche Arbeiten vom Beklagten und welche von den Vermietern auf Kosten der jeweiligen Parteien durchgeführt werden sollen. Wegen der Einzelheiten wird auf die Vereinbarungen vom 6.1.2016 (Bl. 6 bis 30) Bezug genommen.

Am 31.1.2016 haben die Parteien den Mietvertragsbeginn auf den 1.3.2016 verlegt.

Das Verhältnis der Parteien ist zerrüttet. Der Beklagte wollte nur noch mit dem verstorbenen Ehemann reden und nicht mit der Klägerin.

Der Beklagte hat auf die Miete folgende Zahlungen geleistet:

März 2016 350,00 € und 33,33 € Betriebskostenvorauszahlung

April bis August 2016 1150 ,- €

September 2016 1050,00 €

Oktober 2016 1075,00 €

November 2016 1050,00 €

Dezember 2016 1050,00 €

Januar 2017 1000[…]


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