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Urheberrechtsverletzung – Verkauf einer Raubpressung eines Tonträgers bei Ebay

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AG Hamburg, Az.: 31c C 225/13, Urteil vom 12.07.2013

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 130,50 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26.04.2013 zu bezahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 80 % und der Beklagte 20 % zu tragen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

5. Die Berufung wird zugelassen (§ 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO).
Tatbestand
Die Klägerin begehrt aus abgetretenem Recht der … Music Ltd., … Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Erstattung von Rechtsanwalts- / Abmahnkosten im Zusammenhang mit einem vorgerichtlichen Abmahnschreiben vom 07.02.2013.

Symbolfoto: kaprikfoto/Bigstock

Die … Music Ltd. wurde im Jahr 1972 als gemeinsame Auswertungsgesellschaft der Musiker der Gruppe … gegründet. Die Klägerin behauptet, es gebe keinen schriftlichen Vertrag, mit dem die Musiker von … ihre jeweiligen Rechte auf die Zedentin übertragen haben. Zunächst hätten die Künstler und Musiker von … in den Jahren 1967 und 1968 sämtliche Rechte an allen ihrer Aufnahmen und musikalischen Darbietungen seit Gründung der Musikgruppe … im Jahr 1964 auf das Tonträgerherstellerunternehmen EMI Records Limited übertragen. Mit Vertrag vom 22.12.2010 habe die EMI Records Limited Rechte an die Zedentin als Auswertungsgesellschaft rückübertragen und es sei die Zahlung einer prozentualen Lizenz für die Nutzung der Auswertungsrechte vereinbart worden.

Am 28.01.2013 bot der Beklagte als Verkäufer mit dem Pseudonym „…“ im Internet-Auktionshaus eBay die Schallplatte / den EP-Tonträger“… (3 Track EP)“ mit Musikaufnahmen der Gruppe … zum Kauf an. Auf der Schallplatte waren drei Musiktitel der Gruppe … aus dem Jahre 1968 enthalten. Die Klägerin behauptet, die angebotene Schallplatte mit Aufnahmen der Musikgruppe … aus dem Jahr 1968 sei niemals offiziell und rechtmäßig mit Zustimmung der Zedentin bzw. der Musiker von […]


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