LG Mannheim – Az.: 9 O 216/10 – Urteil vom 04.03.2011
1. Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber dem Grundbuchamt … die Löschung der im Wohnungsgrundbuch von … Nr. …, 78/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flurstück Nr. …, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung und Kellerraum Nr. …, in Abteilung III, Lfd. Nr. 2 für ihn eingetragenen Grundschuld ohne Brief über 650.000,00 € mit 15 % Jahreszinsen zu Gunsten der Klägerin Ziff. 1 zu bewilligen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber dem Grundbuchamt … die Löschung der im Wohnungsgrundbuch von Mannheim Nr. …, 78/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flurstück Nr. …, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung und Kellerraum Nr. …, in Abteilung III, Lfd. Nr. 2 für ihn eingetragenen Grundschuld ohne Brief über 650.000,00 € mit 15 % Jahreszinsen zu Gunsten der Klägerin Ziff. 2 zu bewilligen.
3. Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber dem Grundbuchamt … die Löschung der im Wohnungsgrundbuch von … Nr. …, 160/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flurstück Nr. …, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung und Kellerraum Nr. …, in Abteilung III, Lfd. Nr. 2 für ihn eingetragenen Grundschuld ohne Brief über 650.000,00 € mit 15 % Jahreszinsen zu Gunsten der Kläger Ziff. 3 und 4 zu bewilligen.
4. Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber dem Grundbuchamt … die Löschung der im Wohnungsgrundbuch von … Nr. …, 98/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flurstück Nr. …, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung und Kellerraum Nr. …, in Abteilung III, Lfd. Nr. 2 für ihn eingetragenen Grundschuld ohne Brief über 650.000,00 € mit 15 % Jahreszinsen zu Gunsten des Klägers Ziff. 5 zu bewilligen.
5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
6. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
7. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten für die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der beizutreibenden Beträge vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Fa. … mit dem Sitz in … (im Folgenden. Fa. …) hat das mit einem sanierungsbedürftigen Altbau bebaute Grundstück … in … erworben, in Wohnungseigentum umgewandelt und die 9 Wohnungen verkauft unter Übernahme einer Bau- und Renovierungsverpflichtung nach Maßgabe der notariellen Verträge mit den Erwerbern und der diesen Verträgen beigefügten Baubeschreibungen. Der Beklagte hat zwecks Finanzierung des Vorhabens der Fa. … ein Darlehen gewährt und zu seiner Sicherung wurde an dem Gesamtgrundstück aufgrund der Bewill[…]