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Zahlungsverzug im Mietrecht

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Was tun, wenn der Mieter mit der Mietzahlung im Verzug ist?
Das Mietverhältnis ist im Grunde genommen eine sehr simple Angelegenheit. Auf der Basis eines Vertrages, dem Mietvertrag, gehen zwei Parteien in der Funktion eines Mieters und eines Vermieters ein Rechtsgeschäft miteinander ein. Die Basis für dieses Rechtsgeschäft bildet sowohl der Mietvertrag als auch das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, sodass sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter die rechtlichen Verpflichtungen eindeutig klar sein sollten. Zu den Basispflichten des Vermieters gehört es, die vermietete Sache dem Mieter zur Verfügung zu stellen während hingegen der Mieter die Pflicht zur Entrichtung des monatlichen Mietzinses hat. In der Theorie mag sich dies sehr einfach anhören, doch gibt es in der Praxis immer wieder Probleme. Gerade für unerfahrene Vermieter stellt sich dann die Frage, was genau eigentlich unternommen werden kann, wenn der Mieter seiner vertraglichen Pflicht nicht nachkommt und in den Verzug gerät.

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Wann tritt überhaupt Verzug ein?
Die fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug des Mieters ist für den Vermieter oft mit einigen Hürden verbunden. Worauf muss der Vermieter achten und wie kann sich der Mieter wehren? Foto: Schneider-Foto/Bigstock

Bevor ein Vermieter überhaupt aktiv werden sollte, muss zunächst die Frage geklärt sein, wann genau der Mieter aus rechtlicher Sicht mit der Mietzahlung in Verzug gerät. Entgegen der landläufig weit verbreiteten Ansicht besteht für den Mieter nicht die zwingende Verpflichtung der Zahlung des Mietzinses bis zum 01. eines jeweiligen Monats. Auf der Basis des Mietrechts hat ein Mieter die Mi[…]


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