LG Berlin, Az.: 101 O 109/17, Urteil vom 19.03.2018
1. Die einstweilige Verfügung vom 13. Dezember 2017 wird bestätigt.
2. Die weiteren Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Tatbestand
Die Antragstellerinnen vertreiben Markenparfüms.
Die Marken Calvin Klein, Davidoff und Hugo Boss sind nach Registerlage zugunsten der Calvin Klein Trademark Trust bzw. der Zino Davidoff S. A. bzw. der Hugo Boss Trademark Management GmbH & Co. KG geschützt. Auf die als Anlagen AS 1 und AS 3 eingereichten Registerauszüge wird Bezug genommen.
Die Antragsgegnerin stellt unter www.amazon.de den sogenannten Marketplace zur Verfügung, auf dem Drittanbieter Produkte einstellen können.
Im Oktober/November 2017 war auf www.amazon.de ein Angebot der … Inc. mit Sitz in den USA (Verkäufername: „…“) abrufbar, die Parfums der Marken Calvin Klein, Davidoff und Hugo Boss zum Verkauf nach Deutschland anbot. Auf Anlage AS 7 wird wegen der Einzelheiten Bezug genommen. In den jeweiligen Einzelangeboten (Anlage AS 8) ist angegeben, dass der Versand aus den USA erfolgt.
Die … Inc. ist weder Kundin der Antragstellerinnen noch der verbundenen Gesellschaften, noch verfügen die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums geschäftsansässigen Kunden der zu den Antragstellerinnen gehörenden Unternehmensgruppe über eine Zustimmung zum Verkauf in den Europäischen Wirtschaftsraum.
Am 23. November 2017 wiesen die Antragstellerinnen die Antragsgegnerin per email darauf hin, dass die … Inc. mit Sitz in des USA (Händlername „…“) u. a. auf den deutschen Amazon ‒ Seiten Parfums der Marken Calvin Klein, Davidoff und Hugo Boss zum Versand in den Europäischen Wirtschaftsraum anbietet und sie sich dadurch mangels Anhaltspunkten für eine Erschöpfung in ihren Rechten verletzt sähen; zugleich forderten sie zur Entfernung der Angebote des Händlers betreffend die verfahrensgegenständlichen Marken auf. Auf Anlage AS 11 wird wegen der Einzelheiten dieser email und auf Anlagen AS 12 und 13 wegen der weiteren email ‒ Korrespondenz Bezug genommen.
Die Angebote zu den verfahrensgegenständlichen Marken waren auch nach dem 23. November 2017 auf www.amazon.de […]